Das Hausarztmodell unter der Lupe
Hausarzttarife in der privaten Krankenversicherung gibt es bereits seit den Neunzigern. Anfänglich belächelt, nehmen sie inzwischen einen festen Platz in der Angebotspalette der PKV ein und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, nicht zuletzt beim Versicherungskunden, da sie mit ihrem etwas reduziertem Leistungsumfang vor allem auch günstigere Beiträge haben. Alle können durch dieses Primärarztprinzip sparen:
- Der Versicherer, da die Honorare der Allgemeinmediziner geringer sind und nur dann Facharztkosten entstehen, wenn der Hausarzt den Patienten überweist. So wird ein Mehrfachinanspruchnahme von Ärzten vermieden. Außerdem spart er durch Begrenzung des tariflichen Leistungsumfangs, wie z. B. bei der ärztlichen Gebührenordnung in dem er die Kostenerstattung auf die Regelhöchstsätze festlegt.
- Der Versicherte spart durch das Primärarztprinzip Beitrag und ist beim Hausarzt in äußerst qualifizierten Händen, denn der Allgemeinmediziner ist durchschnittlich über 6 Jahre weitergebildet, bevor er sich niederlässt. Der Hausarzt kennt normalerweise auch das familiäre und soziale Umfeld und begleitet seinen Patienten über eine lange Zeit und außerdem behandelt er den “ganzen Menschen.”
Auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es das Hausarztmodell bereits seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993. Und im Zeitalter der chronisch leeren Kassen spürt auch die GKV die kostendämpfende Wirkung des Hausarztmodells. Mit dem Gesundheitsreformen 2004 und 2007 wurde es nochmals gestärkt und Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können freiwillig am Hausarztmodell teilnehmen und erhalten dafür Vergünstigungen ihrer Krankenkasse.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde aus dem Hausarztmodell im Rahmen der neuen GKV-Wahltarife der so genannte Hausarzttarif. Wer sich als GKV-Versicherter dafür entscheidet, muss im Krankheitsfall immer zuerst den Hausarzt aufsuchen. Im Gegenzug erhält er von seiner Krankenkasse Boni, inform von:
- Befreiung bei Zusahlungen,
- Ermäßigung bei der Praxisgebühr oder sogar
- Beitragsermäßigung und
- Sachprämien.
Fazit: Kostenbewußtes Verhalten wird belohnt. Hier sind sich wohl alle einig, PKV und GKV, einträchtig beieinander.
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