GKV
GKV-Zusatzversicherungen verstoßen gegen europäisches Recht
Es ist schon erstaunlich, welche Kreise die letzte deutsche Gesundheitsreform zieht. So wie ein ins Wasser geworfener Stein den Radius seines Eintauchens in Wellen nach außen vergrößert, so ist inzwischen das GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz auf dem Weg zum europäischen Gerichtshof.
Hintergrund dieser Entwicklung ist die Studie von Sachverständigen, die nach Überprüfung der Sachlage zu dem Schluss kommt, dass die Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen sowohl gegen deutsches, als auch gegen europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht verstoßen.
Das Hausarztmodell unter der Lupe
Hausarzttarife in der privaten Krankenversicherung gibt es bereits seit den Neunzigern. Anfänglich belächelt, nehmen sie inzwischen einen festen Platz in der Angebotspalette der PKV ein und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, nicht zuletzt beim Versicherungskunden, da sie mit ihrem etwas reduziertem Leistungsumfang vor allem auch günstigere Beiträge haben. Alle können durch dieses Primärarztprinzip sparen:
Die Wahltarife in der GKV – welche Kündigungsfrist gilt für einen Wechsel in die PKV?
Werden durch die Wahltarife der GKV aus freiwilligen nun versicherungspflichtige Mitglieder? Wenn man sich mit den Wahltarifen der GKV beschäftigt und die daraus resultierenden Konsequenzen betrachtet, muss man sich unwillkürlich folgendes fragen:
Welche Kündigungsfrist für einen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, der bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif vereinbart hat und sich dann, da alle Voraussetzungen erfüllt sind, für einen generellen Wechsel zur PKV entscheidet?
Die Wahltarife in der GKV – für jeden gesetzlich Versicherten die richtige Wahl?
Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahr 2007 bietet die Gesetzliche Krankenversicherung so genannte Wahltarife an. Dadurch kann der gesetzlich Versicherte seinen Leistungsanspruch entscheidend verbessern und sich wie ein Privatpatient behandeln lassen.
GKV-Versicherte können sich krank werden nicht leisten
Das gilt zumindest für das Quartalsende. Aufgrund der Budgetierung durch die Krankenkassen, haben die Vertragsärzte nur ein bestimmtes Kontingent an Behandlungen und Medikamenten pro Quartal für die Versorgung ihrer Kassenpatienten zur Verfügung.
Private Zusatzversicherung immer wichtiger
An steigende Beiträge bei gleichzeitig sinkendem Leistungsniveau mussten sich die Kassenpatienten im Laufe der letzten Jahre gewöhnen. Auch die letzte Gesundheitsreform erhöhte die zu erbringenden Eigenbeteiligungen der Patienten zunehmend und schränkte den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung weiter ein.
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können ihre Mitgliedschaft innerhalb von 2 Kalendermonaten beenden, d. h. die Kündigung erfolgt schriftlich auf das Ende des übernächsten Monats.
Versicherungspflichtige Mitglieder haben nach ihrer Kündigung bei der neuen Krankenkasse wieder eine achtzehnmonatige Bindungsfrist zu beachten. Während dieser Zeit ist es ihnen nicht möglich zu kündigen, es sei denn die Krankenkasse hebt ihren Beitragssatz an.