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	<title>Private-Krankenversicherung-Infotipp.de</title>
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		<title>Unisex-Tarife &#8211; noch ein Jahr Schonfrist f&#252;r Versicherer</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 16:10:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>martin heinemannn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Die geschlechtsneutralen Tarife in der Kfz-, Renten- oder Krankenversicherung, die der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2011 (Rechtssache C236/09) von der Versicherungsbranche eingefordert hatte, sollen erst f&#252;r alle Vertr&#228;ge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, gelten. Bisherige Tarife sind unzul&#228;ssige Diskriminierung Derzeit zahlen Frauen in der Lebens- und Krankenversicherung h&#246;here Beitr&#228;ge, weil sie, statistisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die geschlechtsneutralen Tarife in der Kfz-, Renten- oder Krankenversicherung, die der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2011 (Rechtssache C236/09) von der Versicherungsbranche eingefordert hatte, sollen erst f&#252;r alle Vertr&#228;ge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, gelten.<br />
<span id="more-475"></span></p>
<h2>Bisherige Tarife sind unzul&#228;ssige Diskriminierung</h2>
<p>Derzeit zahlen Frauen in der Lebens- und Krankenversicherung h&#246;here Beitr&#228;ge, weil sie, statistisch gesehen, eine h&#246;here Lebenserwartung haben. Im Gegenzug dazu sind die Kfz-Tarife f&#252;r sie g&#252;nstiger, da Frauen durchschnittlich weniger Unf&#228;lle als M&#228;nner verursachen. Diese statistischen Auswertungen flossen direkt in die Tarifkalkulationen ein, so dass sich teilweise erhebliche Beitragsunterschiede ergaben. Diese Risikokalkulationen stellen eine unzul&#228;ssige Diskriminierung dar, so der Europ&#228;ische Gerichtshof.</p>
<h2>Neue Tariflandschaft erforderlich</h2>
<p>F&#252;r die Versicherungsbranche bedeutet dieses Urteil, dass die Tarife vollkommen neu kalkuliert werden m&#252;ssen, um dem Prinzip der Gleichbehandlung zu entsprechen. Zu erwarten ist eine h&#246;here Belastung der Versichertengemeinschaft insgesamt, um die verschiedenen Risiken auszugleichen.<br />
Interventionen der Branche gegen dieses Urteil brachten zumindest einen Teilerfolg f&#252;r Bestandskunden.</p>
<h2>Bestandsvertr&#228;ge bleiben unver&#228;ndert</h2>
<p>Die EU-Kommission hat klargestellt, dass es keinen Zwang zur Anpassung von Bestandsvertr&#228;gen gibt, zumal es verfassungsrechtlich auch bedenklich geworden w&#228;re, bisher vertraglich erworbene Rechte der Bestandskunden anzugreifen.<br />
Stichtag f&#252;r die neuen Tarife ist der 21.12.2012. Alle bis dahin abgeschlossenen Vertr&#228;ge nach alter Risikokalkulation bleiben bestehen.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, wie sich die Tariflandschaft mit Unisex-Kalkulationen ver&#228;ndern wird, wenn die Schonfrist Ende des Jahres abgelaufen ist. </p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankengeld f&#252;r Selbstst&#228;ndige &#8211; neue Regeln</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 10:39:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2009 gelten beim Krankengeld f&#252;r freiwillig versicherte Selbstst&#228;ndige neue Regeln. Verantwortlich daf&#252;r ist die Einf&#252;hrung des Gesundheitsfonds. Es entf&#228;llt k&#252;nftig die M&#246;glichkeit, einen erh&#246;hten Beitragssatz zu zahlen und daf&#252;r bereits ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld zu beziehen. Somit haben die Versicherten erst bei einer Arbeitsunf&#228;higkeit ab dem 43. Tag einen Anspruch auf Bezug [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2009 gelten beim Krankengeld f&#252;r freiwillig versicherte Selbstst&#228;ndige neue Regeln. Verantwortlich daf&#252;r ist die Einf&#252;hrung des Gesundheitsfonds. Es entf&#228;llt k&#252;nftig die M&#246;glichkeit, einen erh&#246;hten Beitragssatz zu zahlen und daf&#252;r bereits ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld zu beziehen.<span id="more-462"></span></p>
<p>Somit haben die Versicherten erst bei einer Arbeitsunf&#228;higkeit ab dem 43. Tag einen Anspruch auf Bezug des Krankengelds. Alternativ bieten die Krankenkassen Wahltarife an, mit denen wie vorher der vorgezogene Krankengeldanspruch gesichert werden kann. Der Tarif muss aber f&#252;r drei Jahre abgeschlossen werden. Eine K&#252;ndigungsm&#246;glichkeit ist nur in H&#228;rtef&#228;llen vorgesehen.</p>
<p>Die Neuregelung betrifft hauptberuflich Selbstst&#228;ndige, Mitglieder der K&#252;nstlersozialkassen, Arbeiter mit einer vereinbarten Besch&#228;ftigungsdauer von weniger als zehn Wochen.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Bestands-Versicherte sind f&#252;r 18 Monate gebunden</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 15:29:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Ging man bisher davon aus, dass sich der PKV-Verband und die beiden Bundesministerien f&#252;r Gesundheit und Finanzen auf eine zweij&#228;hrige Bindungsfrist geeinigt h&#228;tten, so ver&#246;ffentlichte jetzt das Bundesfinanzministerium eine Kalkulationsverordnung. Dort wird folgendes zum Thema &#8220;Wechsel von Bestandskunden der PKV in den Basistarif eines anderen Versicherers im ersten Halbjahr 2009&#8243; festgestellt: Nach einem Wechsel in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ging man bisher davon aus, dass sich der PKV-Verband und die beiden Bundesministerien f&#252;r Gesundheit und Finanzen auf eine zweij&#228;hrige Bindungsfrist geeinigt h&#228;tten, so ver&#246;ffentlichte jetzt das Bundesfinanzministerium eine Kalkulationsverordnung. Dort wird folgendes zum Thema &#8220;Wechsel von Bestandskunden der PKV in den Basistarif eines anderen Versicherers im ersten Halbjahr 2009&#8243; festgestellt:<span id="more-421"></span></p>
<ol>
<li><strong>Nach einem Wechsel in den Basistarif eines Krankenversicherers, betr&#228;gt die Mindestverweildauer 18 Monate</strong></li>
<li>Nach Ablauf der Mindestverweildauer besteht nicht nur die M&#246;glichkeit in einen Vollkostentarif des Versicherers zu wechseln, sondern auch in den Basistarif eines anderen Krankenversicherungsunternehmen. Weitere Wechselm&#246;glichkeiten unter Mitnahme der Alterungsr&#252;ckstellung sind dann jedoch ausgeschlossen</li>
</ol>
<p>Jetzt ist es raus. Weder drei Jahre, wie anfangs von der PKV-Verbandsspitze gefordert noch die als Kompromissl&#246;sung gemeldeten zwei Jahre, sondern gerade einmal die H&#228;lfte der Anfangsforderung.</p>
<p><strong>Das bedeutet nur f&#252;r alle wechselinteressierten PKV-Bestandskunden, dass sie ab dem 01.01.2009 bis einschlie&#223;lich 30.06.2009 ein halbes Jahr lang Zeit haben, um bei ihrem Wunschversicherer unter zu schl&#252;pfen und mit einem beachtlichen Teil ihrer Alterungsr&#252;ckstellung im Gep&#228;ck.</strong> </p>
<p>Wenn Sie daran interessiert sind Ihren Versicherer zu tauschen, dann ist das aufgrund der Gesundheitsreform 2007 so attraktiv wie noch nie, da Sie bei Ihrem neuen Krankenversicherer nicht wieder g&#228;nzlich bei Null anfangen, sondern durch die zu &#252;bertragende Alterungsr&#252;ckstellung bereits ein beachtliches Polster mitbringen.</p>
<p>Ob es sich allerdings tats&#228;chlich f&#252;r Sie lohnt Ihrem Versicherer den R&#252;cken zu kehren, um dann im Basistarif Ihres Wunschversicherers 18 Monate zu &#252;berdauern und anschlie&#223;end in den eigentlichen Zieltarif zu wechseln, bleibt sehr fraglich angesichts der neuen Tarife der PKV, die durch die Wechseloption f&#252;r alle Neukunden bereits deutlich teurer im Beitrag ausfallen m&#252;ssen.</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>GKV-Zusatzversicherungen versto&#223;en gegen europ&#228;isches Recht</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Apr 2008 11:12:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist schon erstaunlich, welche Kreise die letzte deutsche Gesundheitsreform zieht. So wie ein ins Wasser geworfener Stein den Radius seines Eintauchens in Wellen nach au&#223;en vergr&#246;&#223;ert, so ist inzwischen das GKV-Wettbewerbsst&#228;rkungs-Gesetz auf dem Weg zum europ&#228;ischen Gerichtshof. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Studie von Sachverst&#228;ndigen, die nach &#220;berpr&#252;fung der Sachlage zu dem Schluss kommt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon erstaunlich, welche Kreise die letzte deutsche Gesundheitsreform zieht. So wie ein ins Wasser geworfener Stein den Radius seines Eintauchens in Wellen nach au&#223;en vergr&#246;&#223;ert, so ist inzwischen das GKV-Wettbewerbsst&#228;rkungs-Gesetz auf dem Weg zum europ&#228;ischen Gerichtshof.</p>
<p>Hintergrund dieser Entwicklung ist die Studie von Sachverst&#228;ndigen, die nach &#220;berpr&#252;fung der Sachlage zu dem Schluss kommt, dass die Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen sowohl gegen deutsches, als auch gegen europ&#228;isches Wettbewerbs- und Kartellrecht versto&#223;en.</p>
<p>Durch die Gesundheitsreform 2007 ist es den Krankenkassen m&#246;glich, Zusatzversicherungen anzubieten, die im station&#228;ren und dentalen Bereich Leistungen erbringen, die bislang nur von Privatpatienten in Anspruch genommen werden konnten. Nach Ansicht von Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski der Humboltuniversit&#228;t Berlin und Dr. Siegfried Klaue, der neben seiner Honorarprofessur an der freien Universit&#228;t von Berlin auch Direktor beim Bundeskartellamt ist, geh&#246;ren diese Angebote nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und sollten bis bisher auch allein der privaten Krankenversicherung vorbehalten sein. </p>
<p>Die gewonnenen Ergebnisse wird man jetzt nicht nur dem Europ&#228;ischen Gerichtshof vorlegen, sondern zus&#228;tzlich auch deutsche Kartellgerichte bem&#252;hen. Laut Dr. Siegfried Klaue seien bisher Krankenkassen vom Kartellrecht ausgenommen gewesen, da sie keinen Spielraum f&#252;r unternehmerischen Handeln hatten. Sollte sich das aber jetzt zunehmend &#228;ndern z. B. weil sie durch diese privaten Zusatzversicherungen der PKV Konkurrenz machen, so w&#252;rden sie ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen.<br />
Immerhin sind nahezu 90% der Gesamtbev&#246;lkerung gesetzlich versichert.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Beitragskalkulation (Grundlagen)</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Mar 2008 16:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung geschieht nach dem &#196;quivalenzprinzip und ist ein Individualversicherungsprinzip. Die H&#246;he des zu zahlenden Beitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand am Tag der Antragsstellung und dem Umfang der versicherten Leistungen. Ziel ist es, dass jeder Versicherte einen risikogerechten Beitrag zahlt, der so kalkuliert ist, dass die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung geschieht nach dem &#196;quivalenzprinzip und ist ein Individualversicherungsprinzip.</p>
<p>Die H&#246;he des zu zahlenden Beitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand am Tag der Antragsstellung und dem Umfang der versicherten Leistungen.</p>
<p>Ziel ist es, dass jeder Versicherte einen risikogerechten Beitrag zahlt, der so kalkuliert ist, dass die im Laufe der Vertragslaufzeit die entstehenden Versicherungsleistungen deckt.</p>
<p>W&#228;hrend in der privaten Krankenversicherung dieses Prinzip zur Anwendung kommt, nutzt die gesetzliche Krankenversicherung das so genannte Solidarit&#228;tsprinzip.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Bei Beitragsverzug kommt der Basistarif</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/basistarif/bei-beitragsverzug-kommt-der-basistarif/</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Feb 2008 05:33:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Basistarif]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch die allgemeine Versicherungspflicht muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland sp&#228;testens ab Januar 2009 eine Krankenversicherung nachweisen k&#246;nnen, die bei einem privaten Krankenversicherer besteht, au&#223;er man geh&#246;rt zu den Personenkreisen, die von dieser Verpflichtung befreit sind. Sollte man mit der laufenden Beitragszahlung in Verzug geraten, so ruht ab dem dritten Monat die Versicherungsleistung, wenn man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch die allgemeine Versicherungspflicht muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland sp&#228;testens ab Januar 2009 eine Krankenversicherung nachweisen k&#246;nnen, die bei einem privaten Krankenversicherer besteht, au&#223;er man geh&#246;rt zu den Personenkreisen, die von dieser Verpflichtung befreit sind.</p>
<p>Sollte man mit der laufenden Beitragszahlung in Verzug geraten, so ruht ab dem dritten Monat die Versicherungsleistung, wenn man trotz Aufforderung den R&#252;ckstand nicht begleicht. Der Versicherer hat das Recht f&#252;r jeden angefangenen Monat des R&#252;ckstands S&#228;umniszuschl&#228;ge in H&#246;he von einem Prozent des R&#252;ckstands zu berechnen.<br />
Sollte der Beitragsverzug anhalten und innerhalb von einem Jahr nach Eintreten des Ruhens der Versicherungsleistungen noch immer Teile unbezahlt sein, so wird der Vertrag automatisch auf den Basistarif umgestellt. Die Umstellung entbindet nicht von der vollst&#228;ndigen Begleichung des R&#252;ckstands.</p>
<p>Ob es erstrebenswert ist im Basistarif versichert zu sein, das muss jeder selbst f&#252;r sich entscheiden, aber die Gefahr der Beitragsentwicklung durch die Koppelung des Beitrages an die Beitragssatzentwicklung in der Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zu untersch&#228;tzen.<br />
Gesundheitsexperten, wie der Regierungsberater und Leiter des Forschungszentrums Generationenvertr&#228;ge (FZG) in Freiburg Bernd Raffelh&#252;schen prognostizieren einen deutlichen Anstieg des Beitragssatzes in der GKV, der bis 2050 bei <strong>30 Prozent</strong> liegen soll.</p>
<p>Doch bereits mit Einf&#252;hrung des Gesundheitsfonds in 2009 soll der einheitliche Beitragssatz der GKV bei voraussichtlichen 15,5% liegen und ist damit deutlich h&#246;her als heute.</p>
<p>Entsteht also aus wirtschaftlichen Gr&#252;nden ein Beitragsr&#252;ckstand, so sollte man sich im eigenen Interesse bem&#252;hen, ihn schnellst m&#246;glich auszugleichen, da man sonst Gefahr l&#228;uft, einen besseren und vielfach auch preiswerteren Versicherungsschutz gegen einen schlechteren und auf Dauer m&#246;glicherweise auch viel teureren zwangsweise einzutauschen.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Beamte in der Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:08:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

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		<description><![CDATA[Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Dieser Personenkreis ist generell von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung befreit, da der Staat f&#252;r seine &#8220;Staatsdiener&#8221; ein eigenes Versorgungssystem bereit h&#228;lt. Im Bereich der Krankenversicherung ist das die Beihilfe. F&#252;r den Beamten werden bis zu 50% der anfallenden Kosten f&#252;r medizinische Leistungen von seinem Dienstherrn &#252;bernommen. Ist er verheiratet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Dieser Personenkreis ist generell von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung befreit, da der Staat f&#252;r seine &#8220;Staatsdiener&#8221; ein eigenes Versorgungssystem bereit h&#228;lt.</p>
<p>Im Bereich der Krankenversicherung ist das die Beihilfe. F&#252;r den Beamten werden bis zu 50% der anfallenden Kosten f&#252;r medizinische Leistungen von seinem Dienstherrn &#252;bernommen. Ist er verheiratet, so hat sein Ehepartner Anspruch auf 70% und seine Kinder Anspruch auf 80% Beihilfe.</p>
<p>Die restlichen Kosten (50% f&#252;r ihn selbst, 30% f&#252;r seinen Ehepartner und 20% f&#252;r seine Kinder) werden durch einen Erg&#228;nzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Annahmezwang</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 13:56:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Annahme- oder auch Kontrahierungszwang bezeichnet man die Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens zur Annahme von Antr&#228;gen unter bestimmten Vorraussetzungen, beispielsweise bei Gruppenversicherungen. Der Versicherer muss allen zu dieser Gruppe geh&#246;renden Personen Versicherungsschutz bieten ungeachtet seiner sonstigen Aufnahmekriterien. Ablehnung aus risikoerheblichen Gr&#252;nden ist nicht m&#246;glich. Der Annahmezwang bezieht sich auch auf die Nachversicherung von Neugeborenen und wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Annahme- oder auch Kontrahierungszwang bezeichnet man die Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens zur Annahme von Antr&#228;gen unter bestimmten Vorraussetzungen, beispielsweise bei Gruppenversicherungen.</p>
<p>Der Versicherer muss allen zu dieser Gruppe geh&#246;renden Personen Versicherungsschutz bieten ungeachtet seiner sonstigen Aufnahmekriterien. Ablehnung aus risikoerheblichen Gr&#252;nden ist nicht m&#246;glich. Der Annahmezwang bezieht sich auch auf die Nachversicherung von Neugeborenen und wird auch &#8220;Mitversicherung ab Geburt&#8221; bezeichnet.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Wem n&#252;tzen Optionstarife?</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/wem-nuetzen-optionstarife/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 09:07:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf den ersten Blick sieht es so aus, als &#252;berwiege der Vorteil f&#252;r den Versicherten, durch Konservierung seines Gesundheitszustands &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum und die Festschreibung der Wechselbedingungen. Schaut man sich aber das Ganze mal aus der Sicht des Versicherers an, so stellt man aber recht schnell fest, dass der erste Eindruck t&#228;uscht, denn der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf den ersten Blick sieht es so aus, als &#252;berwiege der Vorteil f&#252;r den Versicherten, durch Konservierung seines Gesundheitszustands &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum und die Festschreibung der Wechselbedingungen.<br />
Schaut man sich aber das Ganze mal aus der Sicht des Versicherers an, so stellt man aber recht schnell fest, dass der erste Eindruck t&#228;uscht, denn der Versicherer gewinnt durch Optionstarife.</p>
<p>1.neue, junge und gesunde Kunden, die bereits Jahre, bevor sie tats&#228;chlich dann aus der GKV ausscheiden Beitrag bezahlen, f&#252;r das Anrecht sich zu versichern.<br />
2.Er beschr&#228;nkt die Option auf Einstieg, bzw. Wechsel durch enge Zeitfenster und h&#228;lt f&#252;r sich selbst das Risiko einen evt. kranken Kunden versichern zu m&#252;ssen gering.<br />
3.Er erreicht durch den Optionstarif eine Kundenbindung und wird nach Ablauf der Option normalerweise einen Vertrag abschlie&#223;en k&#246;nnen, entweder im Vollkostenbereich oder im Bereich der Erg&#228;nzungsversicherung. Es ist h&#246;chst unwahrscheinlich, dass der &#8220;Options-Kunde&#8221; bei einem Mitbewerber abschlie&#223;t, bei dem er auf jeden Fall eine erneute Gesundheitspr&#252;fung vornehmen lassen muss.</p>
<p>Im Hinblick darauf liegt der Vorteil eindeutig auf Seiten des Versicherers. Auch wenn die Versicherer und deren Vermittler gerne Optionstarife verkaufen und ihre Kunden sie auch gerne abschlie&#223;en, so handelt es sich im Bereich der Erg&#228;nzungsversicherung doch eher um Lockangebote, da sie aufgrund nicht zu bildender Alterungsr&#252;ckstellungen erheblich preiswerter erscheinen, doch nicht dem eigentlichen Wesen der Privaten Krankenversicherung entsprechen.</p>
<p>Wer sich mit dem Gedanken tr&#228;gt einen Optionstarif abzuschlie&#223;en, der sollte sich genau &#252;ber das Unternehmen informieren und in jedem Fall hinterfragen, wie das Tarifwerk insgesamt im Wettbewerb zu anderen Versicherern steht, die keine Optionstarife anbieten.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankengeld f&#252;r freiwillig versicherte Selbst&#228;ndige</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Oct 2008 08:41:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer als Selbst&#228;ndiger freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und in seiner Beitragsklasse auch Krankengeldanspruch hat, der sollte bereits jetzt schon nach Alternativen suchen, denn ab dem 01.01.2009 entf&#228;llt der Krankengeldanspruch. Das zumindest ist der heutige Stand der Informationen. Daf&#252;r gesorgt hat einmal mehr die umstrittene Gesundheitsreform des letzten Jahres. Mit Einf&#252;hren des Angebots [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer als Selbst&#228;ndiger freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und in seiner Beitragsklasse auch Krankengeldanspruch hat, der sollte bereits jetzt schon nach Alternativen suchen, denn ab dem 01.01.2009 entf&#228;llt der Krankengeldanspruch. Das zumindest ist der heutige Stand der Informationen.<span id="more-427"></span></p>
<p>Daf&#252;r gesorgt hat einmal mehr die umstrittene Gesundheitsreform des letzten Jahres. Mit Einf&#252;hren des Angebots verschiedener Wahltarife, haben die Krankenkassen jetzt unter anderem die M&#246;glichkeit auch einen speziellen Krankengeldtarif anzubieten. F&#252;r Sie als freiwillig versicherter Selbst&#228;ndiger mit Krankengeldanspruch hei&#223;t das, dass mit dem Jahreswechsel Ihr Anspruch automatisch erlischt, wobei die Krankenkassen nicht unbedingt aufgefordert sind Sie dar&#252;ber zu informieren.</p>
<p>Um dieser Auswirkung der Gesundheitsreform zu begegnen, haben Sie jetzt prinzipiell zwei M&#246;glichkeiten:</p>
<ol>
<li>Sie schlie&#223;en den neuen, ab Januar 2009 einzuf&#252;hrenden Wahltarif mit dem Krankengeld ab, oder</li>
<li>Sie lassen sich einen Vergleich &#252;ber die Krankentagegeldtarife der PKV erstellen und legen das Verdienstausfallrisiko in die H&#228;nde einer privaten Krankenversicherung.</li>
</ol>
<p>Sollten Sie das Angebot Ihrer Krankenkasse in Erw&#228;gung ziehen, so m&#252;ssen Sie die damit verbundenen Nachteile, die Sie mit einem solchen Schritt eingehen kennen. Aufgrund der Bindungsfrist schlie&#223;en Sie den Krankengeldtarif f&#252;r die Dauer von drei Jahren ab. W&#228;hrend dieser Zeit k&#246;nnen Sie weder die Krankenkasse wechseln, noch das System. Obwohl Sie freiwilliges Mitglied sind, werden Ihre Rechte &#252;ber Ihren Krankenversicherungsschutz selbst zu entscheiden in erheblichem Ma&#223;e eingeschr&#228;nkt. Sie haben noch nicht einmal mehr das Sonderk&#252;ndigungsrecht bei Beitragsanpassung.</p>
<p>Wenn Sie aber bei einem privaten Krankenversicherer eine Krankentagegeldversicherung abschlie&#223;en, dann binden Sie sich f&#252;r mindestens ein bis maximal drei Jahre an den Vertrag, je nachdem welche Mindestversicherungsdauer das von Ihnen gew&#228;hlte Unternehmen in seinen Versicherungsbedingungen vorsieht. Au&#223;erdem haben Sie ein au&#223;erordentliches K&#252;ndigungsrecht in Falle einer Beitragsanpassung.</p>
<p>Es ist noch fr&#252;h genug, um eine gute, vor allem aber richtige Entscheidung zu treffen.<br />
Vielleicht nehmen Sie das aber auch als Anlass, generell &#252;ber Ihren Krankenversicherungsschutz nachzudenken und ob nicht ein Wechsel des Systems viele Unannehmlichkeiten und Unsicherheiten beseitigen w&#252;rde.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Das Hausarztmodell unter der Lupe</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Mar 2008 10:19:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Hausarzttarife in der privaten Krankenversicherung gibt es bereits seit den Neunzigern. Anf&#228;nglich bel&#228;chelt, nehmen sie inzwischen einen festen Platz in der Angebotspalette der PKV ein und erfreuen sich immer gr&#246;&#223;erer Beliebtheit, nicht zuletzt beim Versicherungskunden, da sie mit ihrem etwas reduziertem Leistungsumfang vor allem auch g&#252;nstigere Beitr&#228;ge haben. Alle k&#246;nnen durch dieses Prim&#228;rarztprinzip sparen: Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hausarzttarife in der privaten Krankenversicherung gibt es bereits seit den Neunzigern. Anf&#228;nglich bel&#228;chelt, nehmen sie inzwischen einen festen Platz in der Angebotspalette der PKV ein und erfreuen sich immer gr&#246;&#223;erer Beliebtheit, nicht zuletzt beim Versicherungskunden, da sie mit ihrem etwas reduziertem Leistungsumfang vor allem auch g&#252;nstigere Beitr&#228;ge haben. Alle k&#246;nnen durch dieses Prim&#228;rarztprinzip sparen:</p>
<ul>
<li>Der Versicherer, da die Honorare der Allgemeinmediziner geringer sind und nur dann Facharztkosten entstehen, wenn der Hausarzt den Patienten &#252;berweist. So wird ein Mehrfachinanspruchnahme von &#196;rzten vermieden. Au&#223;erdem spart er durch Begrenzung des tariflichen Leistungsumfangs, wie z. B. bei der &#228;rztlichen Geb&#252;hrenordnung in dem er die Kostenerstattung auf die Regelh&#246;chsts&#228;tze festlegt.</li>
<li>Der Versicherte spart durch das Prim&#228;rarztprinzip Beitrag und ist beim Hausarzt in &#228;u&#223;erst qualifizierten H&#228;nden, denn der Allgemeinmediziner ist durchschnittlich &#252;ber 6 Jahre weitergebildet, bevor er sich niederl&#228;sst. Der Hausarzt kennt normalerweise auch das famili&#228;re und soziale Umfeld und begleitet seinen Patienten &#252;ber eine lange Zeit und au&#223;erdem behandelt er den &#8220;ganzen Menschen.&#8221;</li>
</ul>
<p>Auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es das Hausarztmodell bereits seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993. Und im Zeitalter der chronisch leeren Kassen sp&#252;rt auch die GKV die kostend&#228;mpfende Wirkung des Hausarztmodells. Mit dem Gesundheitsreformen 2004 und 2007 wurde es nochmals gest&#228;rkt und Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen k&#246;nnen freiwillig am Hausarztmodell teilnehmen und erhalten daf&#252;r Verg&#252;nstigungen ihrer Krankenkasse.</p>
<p>Mit dem GKV-Wettbewerbsst&#228;rkungsgesetz wurde aus dem Hausarztmodell im Rahmen der neuen GKV-Wahltarife der so genannte Hausarzttarif. Wer sich als GKV-Versicherter daf&#252;r entscheidet, muss im Krankheitsfall immer zuerst den Hausarzt aufsuchen. Im Gegenzug erh&#228;lt er von seiner Krankenkasse Boni, inform von:</p>
<ul>
<li>Befreiung bei Zusahlungen,</li>
<li>Erm&#228;&#223;igung bei der Praxisgeb&#252;hr oder sogar</li>
<li>Beitragserm&#228;&#223;igung und</li>
<li>Sachpr&#228;mien.</li>
</ul>
<p>Fazit: Kostenbewu&#223;tes Verhalten wird belohnt. Hier sind sich wohl alle einig, PKV und GKV, eintr&#228;chtig beieinander.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Gesundheitspr&#252;fung in der PKV</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Mar 2008 10:16:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Um das medizinische Risiko einsch&#228;tzen zu k&#246;nnen, nimmt der Versicherer in der PKV eine Gesundheitspr&#252;fung, oder auch Risikopr&#252;fung vor. Erstmals erfolgt das durch die enthaltenen und vom Antragsteller zu beantwortenden Gesundheitsfragen im Antrag. Mit Unterschrift auf dem Antrag entbindet der Antragsteller die angegebenen &#196;rzte und Heilbehandler, Krankenh&#228;user und Vorversicherer von ihrer Schweigepflicht. Damit hat der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um das medizinische Risiko einsch&#228;tzen zu k&#246;nnen, nimmt der Versicherer in der PKV eine Gesundheitspr&#252;fung, oder auch Risikopr&#252;fung vor. Erstmals erfolgt das durch die enthaltenen und vom Antragsteller zu beantwortenden Gesundheitsfragen im Antrag. Mit Unterschrift auf dem Antrag entbindet der Antragsteller die angegebenen &#196;rzte und Heilbehandler, Krankenh&#228;user und Vorversicherer von ihrer Schweigepflicht.</p>
<p>Damit hat der Versicherer die M&#246;glichkeit weitergehende Informationen &#252;ber den Gesundheitszustand des Antragstellers einzuholen. Sollte ein erh&#246;htes Risiko bestehen, so kann der Versicherer dem Antragsteller ein neues Angebot unterbreiten, zu dem es ihm m&#246;glich ist Versicherungsschutz zu bieten. In diesem Falle spricht man entweder von einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss, bzw. Leistungsverzicht. Kann der Versicherer aufgrund des medizinischen Risikos keinen Versicherungsschutz bieten, so hat er auch die M&#246;glichkeit einen Antrag abzulehnen.</p>
<p>Sollte keine Vorversicherung bestanden haben, bzw. der Antragsteller einen oder mehrere Monate nicht krankenversichert gewesen sein, so verlangen die meisten Krankenversicherer eine &#228;rztliche Untersuchung bei einem Allgemeinmediziner oder einem Internisten. Die Untersuchung wird anhand eines vom Versicherer zur Verf&#252;gung gestellten Vordrucks durchgef&#252;hrt und die Kosten m&#252;ssen vom Antragsteller getragen werden.</p>
<p>In jedem Fall sind die Gesundheitsfragen vollst&#228;ndig und wahrheitsgem&#228;&#223; zu beantworten, da ansonsten die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung besteht.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Grundlagen zum Basistarif</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/grundlagen-zum-basistarif/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:00:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Basistarif]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Basistarif ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ein vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuf&#252;hrender Tarif, der allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen steht. Er sieht Kontrahierungszwang und nur eine sehr eingeschr&#228;nkte Risikopr&#252;fung vor. Sein Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag ist limitiert auf den durchschnittlichen H&#246;chstbeitrag der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Basistarif ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ein vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuf&#252;hrender Tarif, der allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen steht.</p>
<p>Er sieht Kontrahierungszwang und nur eine sehr eingeschr&#228;nkte Risikopr&#252;fung vor. Sein Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag ist limitiert auf den durchschnittlichen H&#246;chstbeitrag der Krankenkassen.</p>
<p>Er dient auch als Grundlage f&#252;r die Berechnung der portablen Altersr&#252;ckstellung. Sie steht allen Personen, die sich ab 01.04.2007 privat krankenversichert haben und den Anbieter wechseln wollen, zur Mitnahme zum neuen Anbieter zur Verf&#252;gung.</p>
<p>Solange der Basistarif noch nicht eingef&#252;hrt ist, erf&#252;llt der so genannte modifizierte Standardtarif alle Voraussetzungen.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Beamtenanw&#228;rter in der Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamtenanwaerter-in-der-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:07:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Beamtenanw&#228;rter handelt es sich um Beamte in der Ausbildung. Sie erhalten w&#228;hrend ihrer Ausbildungszeit, z. B. als Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft wie Beamte Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. F&#252;r Beamtenanw&#228;rter bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Beihilfetarife zu Sonderbedingungen an. A B D E F G H I J K L M N O P R [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Beamtenanw&#228;rter handelt es sich um Beamte in der Ausbildung.</p>
<p>Sie erhalten w&#228;hrend ihrer Ausbildungszeit, z. B. als Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft wie Beamte Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. F&#252;r Beamtenanw&#228;rter bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Beihilfetarife zu Sonderbedingungen an.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Annahmeerkl&#228;rung</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/annahmeerklaerung/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 13:56:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Annahmeerkl&#228;rung informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer &#252;ber das Zustandekommen des Versicherungsvertrages. A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Annahmeerkl&#228;rung informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer &#252;ber das Zustandekommen des Versicherungsvertrages.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Wozu gibt es Optionstarife?</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/wozu-gibt-es-optionstarife/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 09:03:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Um diese interessante Frage zu beantworten, muss man erst einmal in Erfahrung bringen, was ein Optionstarif eigentlich ist. Prinzipiell gibt es zwei Arten von so genannten Optionstarifen: 1.den Optionstarif im Rahmen einer Zusatzversicherung f&#252;r GKV-Mitglieder und 2.die Option innerhalb der privaten Vollversicherung in einen Tarif mit h&#246;herem Leistungsumfang zu wechseln. Die erste Variante des Optionstarifs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um diese interessante Frage zu beantworten, muss man erst einmal in Erfahrung bringen, was ein Optionstarif eigentlich ist. Prinzipiell gibt es zwei Arten von so genannten Optionstarifen:</p>
<p>1.den Optionstarif im Rahmen einer Zusatzversicherung f&#252;r GKV-Mitglieder und<br />
2.die Option innerhalb der privaten Vollversicherung in einen Tarif mit h&#246;herem Leistungsumfang zu wechseln.</p>
<p>Die erste Variante des Optionstarifs richtet sich an Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung und deren Angeh&#246;rige mit Anspruch auf Familienversicherung, die in nicht allzu ferner Zukunft in die Private Krankenversicherung wechseln wollen und aus der Versicherungspflicht ausscheiden. Ma&#223;gebend ist dabei, dass sie die Voraussetzungen f&#252;r die Aufnahme in der PKV erf&#252;llen.</p>
<p>Durch Abschluss eines Optionstarifs wird bereits im Vorfeld der Gesundheitszustands den zu Versichernden bewertet und bleibt w&#228;hrend der Dauer des Optionstarifs erhalten, wobei innerhalb eines bestimmten Zeitfensters die Option auf Wechsel in einen Vollkostentarif ausge&#252;bt werden muss, andernfalls der Wechsel in einen Erg&#228;nzungstarif m&#246;glich ist. Der Wechsel erfolgt dann ohne nochmalige Gesundheitspr&#252;fung. Der Beitrag f&#252;r den gesamten Optionstarif im Rahmen der Zusatzversicherung ist in der Regel preiswerter als der &#8220;Normaltarif&#8221;, da keine Alterungsr&#252;ckstellungen gebildet werden.</p>
<p>Bei der zweiten Variante kann der Versicherungskunde ohne erneute Gesundheitspr&#252;fung und innerhalb des bereits angesprochenen Zeitfensters in einen leistungsf&#228;higeren Tarif wechseln. Die Wechselm&#246;glichkeit in einen besseren Tarif hat man immer, allerdings kann der Versicherer eine neue Risikopr&#252;fung verlangen und gegebenenfalls dem Wechsel nur gegen einen Risikozuschlag zustimmen. Diese Art von Option findet man bei den Einsteigertarifen der PKV. Sie sind preiswert und im Leistungsumfang etwas oberhalb der Kassenleistung angesiedelt.</p>
<p>Bei beiden Varianten ist die Option auf Wechsel nicht anderes als eine (kleine) Anwartschaftsversicherung. Der Vorteil f&#252;r den Versicherungskunden ist eine Konservierung seines Gesundheitszustands &#252;ber mehrere Jahre und damit auch eine Festschreibung der Bedingungen, zu denen ein Wechsel erfolgt.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankentagegeld bei Selbstst&#228;ndigen und Freiberuflern</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/krankentagegeld-bei-selbststaendigen-und-freiberuflern/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 09:23:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen Einkommensverluste durch Arbeitsunf&#228;higkeit kann man sich grunds&#228;tzlich in der Krankenversicherung absichern. Die H&#246;he der so genannten Krankentagegeldversicherung bel&#228;uft sich auf hundert Prozent des Nettoeinkommens zuz&#252;glich weiterer € 15,00 pro Tag f&#252;r den Rentenversicherungsbeitrag. Das ist die Regelung bei Arbeitnehmern. F&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler gilt das analog, wobei h&#228;ufig kein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung anf&#228;llt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen Einkommensverluste durch Arbeitsunf&#228;higkeit kann man sich grunds&#228;tzlich in der Krankenversicherung absichern. Die H&#246;he der so genannten Krankentagegeldversicherung bel&#228;uft sich auf hundert Prozent des Nettoeinkommens zuz&#252;glich weiterer € 15,00 pro Tag f&#252;r den Rentenversicherungsbeitrag. Das ist die Regelung bei Arbeitnehmern.</p>
<p>F&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler gilt das analog, wobei h&#228;ufig kein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung anf&#228;llt, daf&#252;r aber der Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen ist. Die Schwierigkeit ist bei Selbst&#228;ndigen und Freiberuflern die H&#246;he des Nettoeinkommens zu ermitteln. Nettoeinkommen definiert sich als Gewinn minus Steuern und Vorsorgeaufwendungen. Netto ist also das, was nach Abzug der betrieblichen Ausgaben und Steuern unterm Strich &#252;brig bleibt.</p>
<p>Hat man einen guten Steuerberater, so ist dessen Ziel, dass zu versteuernde Einkommen m&#246;glichst gering zu halten, um so wenig wie m&#246;glich an den Fiskus abf&#252;hren zu m&#252;ssen. H&#228;ufig handelt es sich dabei um rein buchhalterische Werte, die aber nicht der realen H&#246;he der Nettoeink&#252;nfte entsprechen. Hier entsteht nun das Problem, wenn das reale Nettoeinkommen und das, dass sich anhand von Steuererkl&#228;rung, BWA oder Steuerbescheid nachweisen l&#228;sst nicht identisch ist.</p>
<p>Sollte der Leistungsfall eintreten, so hat der Versicherer das Recht die H&#246;he des Tagegeldes zu &#252;berpr&#252;fen, in wie weit die abgesicherte H&#246;he dem tats&#228;chlichen Nettoeinkommen entspricht. Ergeben sich hier Differenzen, so dass das tats&#228;chliche Nettoeinkommen geringer ist als die H&#246;he des versicherten Tagegeldes kann der Versicherer sofort entsprechende K&#252;rzungen bei der Auszahlung vornehmen. Au&#223;erdem wird innerhalb von zwei Monaten der versicherte Tagessatz auf das reale Nettoeinkommen reduziert.</p>
<p>Es ergeben sich nun folgende zwei Nachteile f&#252;r den Selbst&#228;ndigen, bzw. Freiberufler:</p>
<p>1.Seit Antragsstellung wurde ein h&#246;herer Beitrag, aufgrund des falschen, zu hohen Tagessatzes bezahlt, den der Versicherer nicht zur&#252;ckerstattet.<br />
2.Das buchhalterische Nettoeinkommen ist geringer als das reale und dadurch entstehen Einkommensverluste, die sich in manchen F&#228;llen, vor allem bei anhaltender Arbeitsunf&#228;higkeit als existenzbedrohend erweisen k&#246;nnen.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Gesetzlicher Zuschlag</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Mar 2008 10:16:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lexikon]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Der gesetzliche Zuschlag, der auch unter dem Begriff Beitragssicherungszuschlag bekannt ist, ist ein Zuschlag in H&#246;he von 10% des Kostentarifs (bzw. der Kostentarife), der seit dem 01.01.2000 vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 ausschlie&#223;en soll. Ab dem Alter 80 darf er auch zur Beitragsreduzierung verwandt werden. Der Versicherer schreibt diesen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der gesetzliche Zuschlag, der auch unter dem Begriff Beitragssicherungszuschlag bekannt ist, ist ein Zuschlag in H&#246;he von 10% des Kostentarifs (bzw. der Kostentarife), der seit dem 01.01.2000 vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 ausschlie&#223;en soll.</p>
<p>Ab dem Alter 80 darf er auch zur Beitragsreduzierung verwandt werden. Der Versicherer schreibt diesen Zuschlag jedem Versicherten individuell gut.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Beihilfeverordnung</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:07:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Beihilfeverordnungen f&#252;r die einzelnen Bundesl&#228;nder stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes &#252;berein. In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfef&#228;hig sind. Kosten, die nicht beihilfef&#228;hig sind, werden durch einen speziellen (Erg&#228;ngzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% &#252;bernommen. A B D E F G H I J K L M N [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Beihilfeverordnungen f&#252;r die einzelnen Bundesl&#228;nder stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes &#252;berein.</p>
<p>In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfef&#228;hig sind.</p>
<p>Kosten, die nicht beihilfef&#228;hig sind, werden durch einen speziellen (Erg&#228;ngzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% &#252;bernommen.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Die Wahltarife in der GKV – welche K&#252;ndigungsfrist gilt f&#252;r einen Wechsel in die PKV?</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/gkv/die-wahltarife-in-der-gkv-welche-kuendigungsfrist-gilt-fuer-einen-wechsel-in-die-pkv/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Jan 2008 09:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Werden durch die Wahltarife der GKV aus freiwilligen nun versicherungspflichtige Mitglieder? Wenn man sich mit den Wahltarifen der GKV besch&#228;ftigt und die daraus resultierenden Konsequenzen betrachtet, muss man sich unwillk&#252;rlich folgendes fragen: Welche K&#252;ndigungsfrist f&#252;r einen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, der bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif vereinbart hat und sich dann, da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Werden durch die Wahltarife der GKV aus freiwilligen nun versicherungspflichtige Mitglieder? Wenn man sich mit den Wahltarifen der GKV besch&#228;ftigt und die daraus resultierenden Konsequenzen betrachtet, muss man sich unwillk&#252;rlich folgendes fragen:</p>
<p>Welche K&#252;ndigungsfrist f&#252;r einen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, der bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif vereinbart hat und sich dann, da alle Voraussetzungen erf&#252;llt sind, f&#252;r einen generellen Wechsel zur PKV entscheidet?</p>
<p>Normalerweise betr&#228;gt die K&#252;ndigungsfrist f&#252;r freiwillig Versicherte zwei Monate, d. h. man k&#252;ndigt auf das Ende des &#252;bern&#228;chsten Monats. So steht es im SGB V, dem Sozialgesetzbuch Nummer 5.</p>
<p>Hier treffen zwei verschiedene Rechtsauffassungen aufeinander. W&#228;hrend die PKV argumentiert, dass die Bindungsfrist letztlich nur eine unvertretbare verwaltungsm&#228;&#223;ige Mehrbelastung der Krankenkassen verhindern soll, der freiwillig Versicherte jedoch durch einen Systemwechsel seine Wahlm&#246;glichkeiten zwischen den Tarifen der GKV nicht mehr zur Optimierung je nach Leistungsbedarf missbrauchen k&#246;nne, vertritt die GKV eine ganz andere Auffassung. Sie legt den Schluss nahe, dass die Krankenkassen ihren langj&#228;hrigen &#8220;Freien&#8221; den Wechsel zur PKV weiter erschweren wollen, in dem sie von einer dreij&#228;hrigen Bindungsfrist ausgehen, sollte der freiwillig Versicherte einen Wahltarif vereinbart haben.</p>
<p>Ist das der Versuch, aus einem freiwillig Versicherten f&#252;r weitere drei Jahre ein versicherungspflichtiges Mitglied zu machen?</p>
<p>Angesichts solcher Rechtsauffassung kann man freiwilligen Mitgliedern der Krankenkassen, bei denen die Voraussetzungen erf&#252;llt w&#228;ren sich privat zu versichern nur raten, eine private Zusatzversicherung abzuschlie&#223;en, wenn sie Ihren Leistungsumfang aufstocken wollen. Einen Wahltarif der Krankenkassen zu vereinbaren w&#228;re im Hinblick auf einen zuk&#252;nftigen Wechsel eher hinderlich.</p>]]></content:encoded>
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