<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Private-Krankenversicherung-Infotipp.de</title>
	<atom:link href="http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 11 May 2012 12:51:23 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Bestands-Versicherte sind f&#252;r 18 Monate gebunden</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/pkv/bestands-versicherte-sind-fuer-18-monate-gebunden/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/pkv/bestands-versicherte-sind-fuer-18-monate-gebunden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 15:29:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Wechsel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/?p=421</guid>
		<description><![CDATA[Ging man bisher davon aus, dass sich der PKV-Verband und die beiden Bundesministerien f&#252;r Gesundheit und Finanzen auf eine zweij&#228;hrige Bindungsfrist geeinigt h&#228;tten, so ver&#246;ffentlichte jetzt das Bundesfinanzministerium eine Kalkulationsverordnung. Dort wird folgendes zum Thema &#8220;Wechsel von Bestandskunden der PKV in den Basistarif eines anderen Versicherers im ersten Halbjahr 2009&#8243; festgestellt: Nach einem Wechsel in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ging man bisher davon aus, dass sich der PKV-Verband und die beiden Bundesministerien f&#252;r Gesundheit und Finanzen auf eine zweij&#228;hrige Bindungsfrist geeinigt h&#228;tten, so ver&#246;ffentlichte jetzt das Bundesfinanzministerium eine Kalkulationsverordnung. Dort wird folgendes zum Thema &#8220;Wechsel von Bestandskunden der PKV in den Basistarif eines anderen Versicherers im ersten Halbjahr 2009&#8243; festgestellt:<span id="more-421"></span></p>
<ol>
<li><strong>Nach einem Wechsel in den Basistarif eines Krankenversicherers, betr&#228;gt die Mindestverweildauer 18 Monate</strong></li>
<li>Nach Ablauf der Mindestverweildauer besteht nicht nur die M&#246;glichkeit in einen Vollkostentarif des Versicherers zu wechseln, sondern auch in den Basistarif eines anderen Krankenversicherungsunternehmen. Weitere Wechselm&#246;glichkeiten unter Mitnahme der Alterungsr&#252;ckstellung sind dann jedoch ausgeschlossen</li>
</ol>
<p>Jetzt ist es raus. Weder drei Jahre, wie anfangs von der PKV-Verbandsspitze gefordert noch die als Kompromissl&#246;sung gemeldeten zwei Jahre, sondern gerade einmal die H&#228;lfte der Anfangsforderung.</p>
<p><strong>Das bedeutet nur f&#252;r alle wechselinteressierten PKV-Bestandskunden, dass sie ab dem 01.01.2009 bis einschlie&#223;lich 30.06.2009 ein halbes Jahr lang Zeit haben, um bei ihrem Wunschversicherer unter zu schl&#252;pfen und mit einem beachtlichen Teil ihrer Alterungsr&#252;ckstellung im Gep&#228;ck.</strong> </p>
<p>Wenn Sie daran interessiert sind Ihren Versicherer zu tauschen, dann ist das aufgrund der Gesundheitsreform 2007 so attraktiv wie noch nie, da Sie bei Ihrem neuen Krankenversicherer nicht wieder g&#228;nzlich bei Null anfangen, sondern durch die zu &#252;bertragende Alterungsr&#252;ckstellung bereits ein beachtliches Polster mitbringen.</p>
<p>Ob es sich allerdings tats&#228;chlich f&#252;r Sie lohnt Ihrem Versicherer den R&#252;cken zu kehren, um dann im Basistarif Ihres Wunschversicherers 18 Monate zu &#252;berdauern und anschlie&#223;end in den eigentlichen Zieltarif zu wechseln, bleibt sehr fraglich angesichts der neuen Tarife der PKV, die durch die Wechseloption f&#252;r alle Neukunden bereits deutlich teurer im Beitrag ausfallen m&#252;ssen.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/pkv/bestands-versicherte-sind-fuer-18-monate-gebunden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Krankentagegeld bei Selbstst&#228;ndigen und Freiberuflern</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/krankentagegeld-bei-selbststaendigen-und-freiberuflern/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/krankentagegeld-bei-selbststaendigen-und-freiberuflern/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 09:23:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/krankentagegeld-bei-selbststaendigen-und-freiberuflern/</guid>
		<description><![CDATA[Gegen Einkommensverluste durch Arbeitsunf&#228;higkeit kann man sich grunds&#228;tzlich in der Krankenversicherung absichern. Die H&#246;he der so genannten Krankentagegeldversicherung bel&#228;uft sich auf hundert Prozent des Nettoeinkommens zuz&#252;glich weiterer € 15,00 pro Tag f&#252;r den Rentenversicherungsbeitrag. Das ist die Regelung bei Arbeitnehmern. F&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler gilt das analog, wobei h&#228;ufig kein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung anf&#228;llt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen Einkommensverluste durch Arbeitsunf&#228;higkeit kann man sich grunds&#228;tzlich in der Krankenversicherung absichern. Die H&#246;he der so genannten Krankentagegeldversicherung bel&#228;uft sich auf hundert Prozent des Nettoeinkommens zuz&#252;glich weiterer € 15,00 pro Tag f&#252;r den Rentenversicherungsbeitrag. Das ist die Regelung bei Arbeitnehmern.</p>
<p>F&#252;r Selbst&#228;ndige und Freiberufler gilt das analog, wobei h&#228;ufig kein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung anf&#228;llt, daf&#252;r aber der Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen ist. Die Schwierigkeit ist bei Selbst&#228;ndigen und Freiberuflern die H&#246;he des Nettoeinkommens zu ermitteln. Nettoeinkommen definiert sich als Gewinn minus Steuern und Vorsorgeaufwendungen. Netto ist also das, was nach Abzug der betrieblichen Ausgaben und Steuern unterm Strich &#252;brig bleibt.</p>
<p>Hat man einen guten Steuerberater, so ist dessen Ziel, dass zu versteuernde Einkommen m&#246;glichst gering zu halten, um so wenig wie m&#246;glich an den Fiskus abf&#252;hren zu m&#252;ssen. H&#228;ufig handelt es sich dabei um rein buchhalterische Werte, die aber nicht der realen H&#246;he der Nettoeink&#252;nfte entsprechen. Hier entsteht nun das Problem, wenn das reale Nettoeinkommen und das, dass sich anhand von Steuererkl&#228;rung, BWA oder Steuerbescheid nachweisen l&#228;sst nicht identisch ist.</p>
<p>Sollte der Leistungsfall eintreten, so hat der Versicherer das Recht die H&#246;he des Tagegeldes zu &#252;berpr&#252;fen, in wie weit die abgesicherte H&#246;he dem tats&#228;chlichen Nettoeinkommen entspricht. Ergeben sich hier Differenzen, so dass das tats&#228;chliche Nettoeinkommen geringer ist als die H&#246;he des versicherten Tagegeldes kann der Versicherer sofort entsprechende K&#252;rzungen bei der Auszahlung vornehmen. Au&#223;erdem wird innerhalb von zwei Monaten der versicherte Tagessatz auf das reale Nettoeinkommen reduziert.</p>
<p>Es ergeben sich nun folgende zwei Nachteile f&#252;r den Selbst&#228;ndigen, bzw. Freiberufler:</p>
<p>1.Seit Antragsstellung wurde ein h&#246;herer Beitrag, aufgrund des falschen, zu hohen Tagessatzes bezahlt, den der Versicherer nicht zur&#252;ckerstattet.<br />
2.Das buchhalterische Nettoeinkommen ist geringer als das reale und dadurch entstehen Einkommensverluste, die sich in manchen F&#228;llen, vor allem bei anhaltender Arbeitsunf&#228;higkeit als existenzbedrohend erweisen k&#246;nnen.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/krankentagegeld-bei-selbststaendigen-und-freiberuflern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beitragskalkulation (Grundlagen)</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/beitragskalkulation-grundlagen/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/beitragskalkulation-grundlagen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 22 Mar 2008 16:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/beitragskalkulation-grundlagen/</guid>
		<description><![CDATA[Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung geschieht nach dem &#196;quivalenzprinzip und ist ein Individualversicherungsprinzip. Die H&#246;he des zu zahlenden Beitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand am Tag der Antragsstellung und dem Umfang der versicherten Leistungen. Ziel ist es, dass jeder Versicherte einen risikogerechten Beitrag zahlt, der so kalkuliert ist, dass die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung geschieht nach dem &#196;quivalenzprinzip und ist ein Individualversicherungsprinzip.</p>
<p>Die H&#246;he des zu zahlenden Beitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand am Tag der Antragsstellung und dem Umfang der versicherten Leistungen.</p>
<p>Ziel ist es, dass jeder Versicherte einen risikogerechten Beitrag zahlt, der so kalkuliert ist, dass die im Laufe der Vertragslaufzeit die entstehenden Versicherungsleistungen deckt.</p>
<p>W&#228;hrend in der privaten Krankenversicherung dieses Prinzip zur Anwendung kommt, nutzt die gesetzliche Krankenversicherung das so genannte Solidarit&#228;tsprinzip.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/beitragskalkulation-grundlagen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Arbeitslosigkeit krankenversichert</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/arbeitslosigkeit-krankenversichert/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/arbeitslosigkeit-krankenversichert/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Jan 2008 08:06:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/arbeitslosigkeit-krankenversichert/</guid>
		<description><![CDATA[Bei Arbeitslosigkeit tritt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein. W&#228;hrend einer vor&#252;bergehenden Arbeitslosigkeit von bis zu 36 Monaten ruht die private Krankenversicherung – in den meisten F&#228;llen beitragsfrei, wobei w&#228;hrend dieser Zeit auch keine Leistungspflicht f&#252;r den Versicherer besteht. Das betrifft sowohl vertragliche Leistungen als auch Beitragsr&#252;ckerstattungen. Am Ende der Ruhevereinbarung ist ein monatlicher Beitragszuschlag zu bezahlen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Arbeitslosigkeit tritt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein. W&#228;hrend einer vor&#252;bergehenden Arbeitslosigkeit von bis zu 36 Monaten ruht die private Krankenversicherung – in den meisten F&#228;llen beitragsfrei, wobei w&#228;hrend dieser Zeit auch keine Leistungspflicht f&#252;r den Versicherer besteht.</p>
<p>Das betrifft sowohl vertragliche Leistungen als auch Beitragsr&#252;ckerstattungen. Am Ende der Ruhevereinbarung ist ein monatlicher Beitragszuschlag zu bezahlen, um die Beitragsteile, die der Alterungsr&#252;ckstellung gesch&#228;ftsplanm&#228;&#223;ig w&#228;hrend dieser Zeit zugef&#252;hrt worden w&#228;ren, nachzuentrichten, sofern die Arbeitslosigkeit l&#228;nger als sechs Monate bestanden hat.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/arbeitslosigkeit-krankenversichert/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Unisex-Tarife &#8211; noch ein Jahr Schonfrist f&#252;r Versicherer</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/blog/unisex-tarife-noch-ein-jahr-schonfrist-fuer-versicherer/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/blog/unisex-tarife-noch-ein-jahr-schonfrist-fuer-versicherer/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 16:10:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>martin heinemannn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/?p=475</guid>
		<description><![CDATA[Die geschlechtsneutralen Tarife in der Kfz-, Renten- oder Krankenversicherung, die der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2011 (Rechtssache C236/09) von der Versicherungsbranche eingefordert hatte, sollen erst f&#252;r alle Vertr&#228;ge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, gelten. Bisherige Tarife sind unzul&#228;ssige Diskriminierung Derzeit zahlen Frauen in der Lebens- und Krankenversicherung h&#246;here Beitr&#228;ge, weil sie, statistisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die geschlechtsneutralen Tarife in der Kfz-, Renten- oder Krankenversicherung, die der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2011 (Rechtssache C236/09) von der Versicherungsbranche eingefordert hatte, sollen erst f&#252;r alle Vertr&#228;ge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, gelten.<br />
<span id="more-475"></span></p>
<h2>Bisherige Tarife sind unzul&#228;ssige Diskriminierung</h2>
<p>Derzeit zahlen Frauen in der Lebens- und Krankenversicherung h&#246;here Beitr&#228;ge, weil sie, statistisch gesehen, eine h&#246;here Lebenserwartung haben. Im Gegenzug dazu sind die Kfz-Tarife f&#252;r sie g&#252;nstiger, da Frauen durchschnittlich weniger Unf&#228;lle als M&#228;nner verursachen. Diese statistischen Auswertungen flossen direkt in die Tarifkalkulationen ein, so dass sich teilweise erhebliche Beitragsunterschiede ergaben. Diese Risikokalkulationen stellen eine unzul&#228;ssige Diskriminierung dar, so der Europ&#228;ische Gerichtshof.</p>
<h2>Neue Tariflandschaft erforderlich</h2>
<p>F&#252;r die Versicherungsbranche bedeutet dieses Urteil, dass die Tarife vollkommen neu kalkuliert werden m&#252;ssen, um dem Prinzip der Gleichbehandlung zu entsprechen. Zu erwarten ist eine h&#246;here Belastung der Versichertengemeinschaft insgesamt, um die verschiedenen Risiken auszugleichen.<br />
Interventionen der Branche gegen dieses Urteil brachten zumindest einen Teilerfolg f&#252;r Bestandskunden.</p>
<h2>Bestandsvertr&#228;ge bleiben unver&#228;ndert</h2>
<p>Die EU-Kommission hat klargestellt, dass es keinen Zwang zur Anpassung von Bestandsvertr&#228;gen gibt, zumal es verfassungsrechtlich auch bedenklich geworden w&#228;re, bisher vertraglich erworbene Rechte der Bestandskunden anzugreifen.<br />
Stichtag f&#252;r die neuen Tarife ist der 21.12.2012. Alle bis dahin abgeschlossenen Vertr&#228;ge nach alter Risikokalkulation bleiben bestehen.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, wie sich die Tariflandschaft mit Unisex-Kalkulationen ver&#228;ndern wird, wenn die Schonfrist Ende des Jahres abgelaufen ist. </p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/blog/unisex-tarife-noch-ein-jahr-schonfrist-fuer-versicherer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>GKV-Versicherte k&#246;nnen sich krank werden nicht leisten</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/gkv-versicherte-koennen-sich-krank-werden-nicht-leisten/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/gkv-versicherte-koennen-sich-krank-werden-nicht-leisten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 10:16:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/?p=434</guid>
		<description><![CDATA[Das gilt zumindest f&#252;r das Quartalsende. Aufgrund der Budgetierung durch die Krankenkassen, haben die Vertrags&#228;rzte nur ein bestimmtes Kontingent an Behandlungen und Medikamenten pro Quartal f&#252;r die Versorgung ihrer Kassenpatienten zur Verf&#252;gung. Dieses Budget wird anhand der Patientenzahl und den Gesamtausgaben pro Kalendervierteljahr von den Krankenkassen berechnet. Dabei spielen Patientengruppen, also beispielsweise ob ein Arzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das gilt zumindest f&#252;r das Quartalsende. Aufgrund der Budgetierung durch die Krankenkassen, haben die Vertrags&#228;rzte nur ein bestimmtes Kontingent an Behandlungen und Medikamenten pro Quartal f&#252;r die Versorgung ihrer Kassenpatienten zur Verf&#252;gung.<span id="more-434"></span></p>
<p>Dieses Budget wird anhand der Patientenzahl und den Gesamtausgaben pro Kalendervierteljahr von den Krankenkassen berechnet. Dabei spielen Patientengruppen, also beispielsweise ob ein Arzt viele Rentner oder Arbeitnehmer behandelt, sowie Krankheitsbilder, wie z. B. ob Patienten wegen Herz-Kreislauf- oder Krebserkrankungen behandelt werden bei der Berechnung eine Rolle.</p>
<p>Vergleichbare Praxen einer Region erhalten das gleiche Kontingent. Allerdings stehen die errechneten Betr&#228;ge sehr oft im krassen Gegensatz zur Realit&#228;t, vor allem wenn es sich um chronische Erkrankungen handelt und immer h&#228;ufiger m&#252;ssen Vertrags&#228;rzte ihre Kassenpatienten am Quartalsende vertr&#246;sten, wenn das Budget bereits &#252;berschritten ist. Denn &#252;berschreitet ein Vertragsarzt den H&#246;chstbetrag, dann muss er diesen Betrag ersetzen, sofern er nicht Gefahr laufen will, dass die Krankenkassen Regress-Anspr&#252;che geltend machen.</p>
<p>Sicherlich stehen solche N&#246;te und &#196;ngste im Widerspruch zur Aussage der amtierenden Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die immer wieder beteuert, dass die gesundheitliche Versorgung in Deutschland gut sei und damit es so bliebe alle Beteiligten die Qualit&#228;t der Leistungen immer wieder &#252;berpr&#252;fen und verbessern m&#252;ssen, zum Nutzen von Patienten. </p>
<p>Doch gerade die Patienten sind durch die immer strengeren Budgetierungen die Leidtragenden. Immer h&#228;ufiger stehen am Ende eines Quartals weder Termine noch Medikamente zur Verf&#252;gung, so dass man hier sicherlich nicht von einer guten gesundheitlichen Versorgung sprechen kann.</p>
<p>Als Kassenpatient sollten Sie alle planbaren Arztbesuche auf den Quartalsanfang legen, wenn Ihr Vertragsarzt noch aus dem Vollen sch&#246;pfen kann. Das gilt nat&#252;rlich auch f&#252;r das Verschreiben von Medikamten.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/gkv-versicherte-koennen-sich-krank-werden-nicht-leisten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bei Beitragsverzug kommt der Basistarif</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/basistarif/bei-beitragsverzug-kommt-der-basistarif/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/basistarif/bei-beitragsverzug-kommt-der-basistarif/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 17 Feb 2008 05:33:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Basistarif]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/basistarif/bei-beitragsverzug-kommt-der-basistarif/</guid>
		<description><![CDATA[Durch die allgemeine Versicherungspflicht muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland sp&#228;testens ab Januar 2009 eine Krankenversicherung nachweisen k&#246;nnen, die bei einem privaten Krankenversicherer besteht, au&#223;er man geh&#246;rt zu den Personenkreisen, die von dieser Verpflichtung befreit sind. Sollte man mit der laufenden Beitragszahlung in Verzug geraten, so ruht ab dem dritten Monat die Versicherungsleistung, wenn man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch die allgemeine Versicherungspflicht muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland sp&#228;testens ab Januar 2009 eine Krankenversicherung nachweisen k&#246;nnen, die bei einem privaten Krankenversicherer besteht, au&#223;er man geh&#246;rt zu den Personenkreisen, die von dieser Verpflichtung befreit sind.</p>
<p>Sollte man mit der laufenden Beitragszahlung in Verzug geraten, so ruht ab dem dritten Monat die Versicherungsleistung, wenn man trotz Aufforderung den R&#252;ckstand nicht begleicht. Der Versicherer hat das Recht f&#252;r jeden angefangenen Monat des R&#252;ckstands S&#228;umniszuschl&#228;ge in H&#246;he von einem Prozent des R&#252;ckstands zu berechnen.<br />
Sollte der Beitragsverzug anhalten und innerhalb von einem Jahr nach Eintreten des Ruhens der Versicherungsleistungen noch immer Teile unbezahlt sein, so wird der Vertrag automatisch auf den Basistarif umgestellt. Die Umstellung entbindet nicht von der vollst&#228;ndigen Begleichung des R&#252;ckstands.</p>
<p>Ob es erstrebenswert ist im Basistarif versichert zu sein, das muss jeder selbst f&#252;r sich entscheiden, aber die Gefahr der Beitragsentwicklung durch die Koppelung des Beitrages an die Beitragssatzentwicklung in der Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zu untersch&#228;tzen.<br />
Gesundheitsexperten, wie der Regierungsberater und Leiter des Forschungszentrums Generationenvertr&#228;ge (FZG) in Freiburg Bernd Raffelh&#252;schen prognostizieren einen deutlichen Anstieg des Beitragssatzes in der GKV, der bis 2050 bei <strong>30 Prozent</strong> liegen soll.</p>
<p>Doch bereits mit Einf&#252;hrung des Gesundheitsfonds in 2009 soll der einheitliche Beitragssatz der GKV bei voraussichtlichen 15,5% liegen und ist damit deutlich h&#246;her als heute.</p>
<p>Entsteht also aus wirtschaftlichen Gr&#252;nden ein Beitragsr&#252;ckstand, so sollte man sich im eigenen Interesse bem&#252;hen, ihn schnellst m&#246;glich auszugleichen, da man sonst Gefahr l&#228;uft, einen besseren und vielfach auch preiswerteren Versicherungsschutz gegen einen schlechteren und auf Dauer m&#246;glicherweise auch viel teureren zwangsweise einzutauschen.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/basistarif/bei-beitragsverzug-kommt-der-basistarif/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beamte in der Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamte-in-der-krankenversicherung/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamte-in-der-krankenversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:08:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamte-in-der-krankenversicherung/</guid>
		<description><![CDATA[Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Dieser Personenkreis ist generell von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung befreit, da der Staat f&#252;r seine &#8220;Staatsdiener&#8221; ein eigenes Versorgungssystem bereit h&#228;lt. Im Bereich der Krankenversicherung ist das die Beihilfe. F&#252;r den Beamten werden bis zu 50% der anfallenden Kosten f&#252;r medizinische Leistungen von seinem Dienstherrn &#252;bernommen. Ist er verheiratet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Dieser Personenkreis ist generell von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung befreit, da der Staat f&#252;r seine &#8220;Staatsdiener&#8221; ein eigenes Versorgungssystem bereit h&#228;lt.</p>
<p>Im Bereich der Krankenversicherung ist das die Beihilfe. F&#252;r den Beamten werden bis zu 50% der anfallenden Kosten f&#252;r medizinische Leistungen von seinem Dienstherrn &#252;bernommen. Ist er verheiratet, so hat sein Ehepartner Anspruch auf 70% und seine Kinder Anspruch auf 80% Beihilfe.</p>
<p>Die restlichen Kosten (50% f&#252;r ihn selbst, 30% f&#252;r seinen Ehepartner und 20% f&#252;r seine Kinder) werden durch einen Erg&#228;nzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamte-in-der-krankenversicherung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ab 2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/ab-2009-besteht-eine-allgemeine-versicherungspflicht/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/ab-2009-besteht-eine-allgemeine-versicherungspflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 15:48:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/ab-2009-besteht-eine-allgemeine-versicherungspflicht/</guid>
		<description><![CDATA[Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im April 2007 wurde es f&#252;r jeden, mit Wohnsitz in Deutschland zur Pflicht eine Krankenversicherung zu haben. Sp&#228;testens ab Januar 2009 muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden k&#246;nnen, die sowohl ambulante als auch station&#228;re Heilbehandlung umfasst, wobei der j&#228;hrliche Selbstbehalt € 5.000 nicht &#252;berschreiten darf. Eine Verpflichtung, auch den zahn&#228;rztlichen Bereich zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im April 2007 wurde es f&#252;r jeden, mit Wohnsitz in Deutschland zur Pflicht eine Krankenversicherung zu haben. Sp&#228;testens ab Januar 2009 muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden k&#246;nnen, die sowohl ambulante als auch station&#228;re Heilbehandlung umfasst, wobei der j&#228;hrliche Selbstbehalt € 5.000 nicht &#252;berschreiten darf. Eine Verpflichtung, auch den zahn&#228;rztlichen Bereich zu versichern, besteht nicht.</p>
<p>Im ersten Moment hei&#223;t das, dass jeder f&#252;r sich selbst und seine gesetzlich zu vertretenden Angeh&#246;rigen eine private Krankheitskostenvollversicherung abschlie&#223;en muss, es sei denn, man geh&#246;rt zu einem der folgenden Personenkreise und:</p>
<ul>
<li>ist GKV versichert oder dort versicherungspflichtig,</li>
<li>hat Anspruch auf freie Heilf&#252;rsorge oder Beihilfe,</li>
<li>hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, oder</li>
<li>ist Sozialhilfeempf&#228;nger nach Kapitel 3, 4, 6 und 7 des SGB XII.</li>
</ul>
<p>Sollte ein bereits bestehender Versicherungsvertrag bei der PKV nicht den erforderlichen Leistungsumfang haben, so reicht er dennoch aus, sofern er bereits vor dem 01.04.2007 abgeschlossen wurde.</p>
<p>Wer nach dem 01.01.2009 dieser Verpflichtung nicht nach kommt und nicht den erforderlichen Versicherungsschutz nachweisen kann, wird mit einem so genannten Pr&#228;mienzuschlag bestraft, dessen H&#246;he von der Dauer der Nichtversicherungszeit nach Eintreten der Versicherungspflicht abh&#228;ngig ist. Innerhalb der ersten sechs Monate betr&#228;gt der Zuschlag einen Monatsbeitrag f&#252;r jeden Monat der Nichtversicherungszeit. Nach dem sechsten Monat ein Sechstel f&#252;r jeden weiteren Monat der Nichtversicherungszeit und sollte die exakte Dauer der Nichtversicherungszeit nicht ermittelt werden k&#246;nnen, wird davon ausgegangen, dass seit mindestens f&#252;nf Jahren keine Versicherung bestanden hat.</p>
<p>Wenn man das hoch rechnet, so kann ein einmaliger Zuschlag von bis zu 1.500 Prozent zu bezahlen sein, wenn man 2014 ohne Krankenversicherung angetroffen wird. Diese Strafe ist einmalig und zus&#228;tzlich zum Beitrag zu bezahlen, kann aber vom Versicherer gestundet und vom Versicherten in angemessenen Raten beglichen werden, wobei der gestundete Betrag sich verzinst.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/ab-2009-besteht-eine-allgemeine-versicherungspflicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Private Zusatzversicherung immer wichtiger</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/private-zusatzversicherung-immer-wichtiger/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/private-zusatzversicherung-immer-wichtiger/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 May 2008 08:40:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/?p=195</guid>
		<description><![CDATA[An steigende Beitr&#228;ge bei gleichzeitig sinkendem Leistungsniveau mussten sich die Kassenpatienten im Laufe der letzten Jahre gew&#246;hnen. Auch die letzte Gesundheitsreform erh&#246;hte die zu erbringenden Eigenbeteiligungen der Patienten zunehmend und schr&#228;nkte den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung weiter ein. Kassenpatient zu sein ist in vielerlei Hinsicht kein Vergn&#252;gen und deshalb wird die Nachfrage nach privaten Zusatzversicherungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An steigende Beitr&#228;ge bei gleichzeitig sinkendem Leistungsniveau mussten sich die Kassenpatienten im Laufe der letzten Jahre gew&#246;hnen. Auch die letzte Gesundheitsreform erh&#246;hte die zu erbringenden Eigenbeteiligungen der Patienten zunehmend und schr&#228;nkte den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung weiter ein.</p>
<p>Kassenpatient zu sein ist in vielerlei Hinsicht kein Vergn&#252;gen und deshalb wird die Nachfrage nach privaten Zusatzversicherungen immer gr&#246;&#223;er. In 2007 konnte die PKV einen deutlichen Anstieg an Abschl&#252;ssen im Bereich der Zusatzversicherung in H&#246;he von 7,5 Prozent verzeichnen. Mit 1,383 Millionen Neuvertr&#228;gen ist das eine Steigerung gegen&#252;ber dem Vorjahresergebnis um 69.000 Zusatzversicherungen. </p>
<p>Dass die private Zusatzversicherung bei den GKV-Mitgliedern immer wichtiger wird, steht nat&#252;rlich in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitspolitik und macht deutlich, dass private Gesundheitsvorsorge auch zu einem gro&#223;en St&#252;ck Eigenverantwortung geworden ist.</p>
<p>Und in der Zwischenzeit hat das Bundesgesundheitsministerium das zus&#228;tzliche Beitragspotential entdeckt, dass sich durch die wachsende Nachfrage nach privater Erg&#228;nzung der Kassenleistung generieren l&#228;sst. Eine Gesetzesgrundlage daf&#252;r hat man schnell mit dem GKV-Wettbewerbsst&#228;rkungsgesetz geschaffen, wonach es den Krankenkassen m&#246;glich ist private Zusatzversicherungstarife zu entwickeln und ihren Mitgliedern anzubieten.</p>
<p>Damit ist dann ein weiterer Eingriff in das Kerngesch&#228;ft der PKV m&#246;glich geworden, der zuk&#252;nftig nicht nur die deutschen Gerichte besch&#228;ftigen wird, sondern dar&#252;ber hinaus wohl auch den Europ&#228;ischen Gerichtshof, da einer Studie zu Folge das eindeutig gegen deutsches und europ&#228;isches Wettbewerbs- und Kartellrecht verst&#246;&#223;t.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/private-zusatzversicherung-immer-wichtiger/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Existenzgr&#252;nder und Krankentageld</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/existenzgruender-und-krankentageld/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/existenzgruender-und-krankentageld/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 09:19:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/existenzgruender-und-krankentageld/</guid>
		<description><![CDATA[Auch Existenzgr&#252;nder k&#246;nnen sich gegen drohende Einkommensverluste durch Arbeitsunf&#228;higkeit absichern. Doch sind die Voraussetzungen hier noch etwas schwieriger als bei Selbst&#228;ndigen und Freiberuflern, die bereits seit Jahren erfolgreich t&#228;tig sind. Grunds&#228;tzlich gilt, dass man das Nettoeinkommen durch ein Krankentagegeld absichern kann. Bei Neugr&#252;ndungen ergibt sich das Problem, dass das Nettoeinkommen der ersten Jahre oft nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch Existenzgr&#252;nder k&#246;nnen sich gegen drohende Einkommensverluste durch Arbeitsunf&#228;higkeit absichern. Doch sind die Voraussetzungen hier noch etwas schwieriger als bei Selbst&#228;ndigen und Freiberuflern, die bereits seit Jahren erfolgreich t&#228;tig sind.<br />
Grunds&#228;tzlich gilt, dass man das Nettoeinkommen durch ein Krankentagegeld absichern kann. Bei Neugr&#252;ndungen ergibt sich das Problem, dass das Nettoeinkommen der ersten Jahre oft nur gesch&#228;tzt werden kann.</p>
<p>Die Versicherer ihrerseits sehen in ihren Aufnahmerichtlinien f&#252;r die H&#246;he des Krankentagegelds bei Existenzgr&#252;ndern eine Begrenzung vor.</p>
<p>Der Grund ist, dass es sich um ein schwer einzusch&#228;tzendes subjektives Risiko handelt. Der Versicherer versucht Beitragsausf&#228;lle weitest gehend zu vermeiden. Daher nimmt er neben der Pr&#252;fung des objektiven, also des medizinischen Risikos auch eine Pr&#252;fung des beruflichen Umfeldes des zu Versichernden vor. Die Ausf&#228;lle bei Existenzgr&#252;ndungen sind hoch und betragen lt. Statistik 30% in den ersten drei Jahren.</p>
<p>Was bedeutet das nun f&#252;r den Existenzgr&#252;nder, der bei seinem PKV-Anbieter ein Krankentagegeld versichern m&#246;chte?</p>
<p>un&#228;chst einmal ist es wichtig das voraussichtliche Nettoeinkommen zu ermitteln, dass sich durchaus anhand des Buisnessplans bestimmen lassen kann. Im Anschluss sollte beim Versicherer ein Antrag gestellt werden, auch wenn der ben&#246;tigte Tagessatz auf das Maximum f&#252;r Existenzgr&#252;nder reduziert wird.<br />
Da Arbeitsunf&#228;higkeit nicht nur durch Krankheit entstehen kann, sondern dar&#252;ber hinaus auch durch Unfall empfiehlt es sich bei seiner Unfallversicherung ebenfalls eine Unfallkrankentagegeld in den Leistungsumfang einzuschlie&#223;en.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich wird ein Versicherer bei Antragsstellung fragen, ob weitere Tagegelder bestehen und man muss &#252;ber H&#246;he und Unternehmen Angaben machen. Interessant ist allerdings, dass nahezu ausschlie&#223;lich nach Tagegelder bei Krankenversicherung und Krankenkasse gefragt wird, so dass man keinerlei Angaben zu Unfallversicherung und Unfallkrankentagegeld machen muss.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/existenzgruender-und-krankentageld/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gesundheitspr&#252;fung in der PKV</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/gesundheitspruefung-in-der-pkv/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/gesundheitspruefung-in-der-pkv/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 21 Mar 2008 10:16:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/gesundheitspruefung-in-der-pkv/</guid>
		<description><![CDATA[Um das medizinische Risiko einsch&#228;tzen zu k&#246;nnen, nimmt der Versicherer in der PKV eine Gesundheitspr&#252;fung, oder auch Risikopr&#252;fung vor. Erstmals erfolgt das durch die enthaltenen und vom Antragsteller zu beantwortenden Gesundheitsfragen im Antrag. Mit Unterschrift auf dem Antrag entbindet der Antragsteller die angegebenen &#196;rzte und Heilbehandler, Krankenh&#228;user und Vorversicherer von ihrer Schweigepflicht. Damit hat der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um das medizinische Risiko einsch&#228;tzen zu k&#246;nnen, nimmt der Versicherer in der PKV eine Gesundheitspr&#252;fung, oder auch Risikopr&#252;fung vor. Erstmals erfolgt das durch die enthaltenen und vom Antragsteller zu beantwortenden Gesundheitsfragen im Antrag. Mit Unterschrift auf dem Antrag entbindet der Antragsteller die angegebenen &#196;rzte und Heilbehandler, Krankenh&#228;user und Vorversicherer von ihrer Schweigepflicht.</p>
<p>Damit hat der Versicherer die M&#246;glichkeit weitergehende Informationen &#252;ber den Gesundheitszustand des Antragstellers einzuholen. Sollte ein erh&#246;htes Risiko bestehen, so kann der Versicherer dem Antragsteller ein neues Angebot unterbreiten, zu dem es ihm m&#246;glich ist Versicherungsschutz zu bieten. In diesem Falle spricht man entweder von einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss, bzw. Leistungsverzicht. Kann der Versicherer aufgrund des medizinischen Risikos keinen Versicherungsschutz bieten, so hat er auch die M&#246;glichkeit einen Antrag abzulehnen.</p>
<p>Sollte keine Vorversicherung bestanden haben, bzw. der Antragsteller einen oder mehrere Monate nicht krankenversichert gewesen sein, so verlangen die meisten Krankenversicherer eine &#228;rztliche Untersuchung bei einem Allgemeinmediziner oder einem Internisten. Die Untersuchung wird anhand eines vom Versicherer zur Verf&#252;gung gestellten Vordrucks durchgef&#252;hrt und die Kosten m&#252;ssen vom Antragsteller getragen werden.</p>
<p>In jedem Fall sind die Gesundheitsfragen vollst&#228;ndig und wahrheitsgem&#228;&#223; zu beantworten, da ansonsten die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung besteht.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/gesundheitspruefung-in-der-pkv/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anzeigepflichtverletzung</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/anzeigepflichtverletzung/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/anzeigepflichtverletzung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Jan 2008 08:04:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/anzeigepflichtverletzung/</guid>
		<description><![CDATA[Zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommt es, wenn man bei Antragsstellung bewusst oder unbewusst dem Versicherer risikoerhebliche Informationen unvollst&#228;ndig zug&#228;nglich gemacht oder g&#228;nzlich verschwiegen hat. Je nach Schwere der Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zur&#252;cktreten oder ihn anfechten. A B D E F G H I J K L M N O P R S T [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommt es, wenn man bei Antragsstellung bewusst oder unbewusst dem Versicherer risikoerhebliche Informationen unvollst&#228;ndig zug&#228;nglich gemacht oder g&#228;nzlich verschwiegen hat.</p>
<p>Je nach Schwere der Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zur&#252;cktreten oder ihn anfechten.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/anzeigepflichtverletzung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Grundlagen zum Basistarif</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/grundlagen-zum-basistarif/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/grundlagen-zum-basistarif/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:00:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Basistarif]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/basistarif/basistarif/</guid>
		<description><![CDATA[Der Basistarif ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ein vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuf&#252;hrender Tarif, der allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen steht. Er sieht Kontrahierungszwang und nur eine sehr eingeschr&#228;nkte Risikopr&#252;fung vor. Sein Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag ist limitiert auf den durchschnittlichen H&#246;chstbeitrag der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Basistarif ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ein vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuf&#252;hrender Tarif, der allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen steht.</p>
<p>Er sieht Kontrahierungszwang und nur eine sehr eingeschr&#228;nkte Risikopr&#252;fung vor. Sein Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag ist limitiert auf den durchschnittlichen H&#246;chstbeitrag der Krankenkassen.</p>
<p>Er dient auch als Grundlage f&#252;r die Berechnung der portablen Altersr&#252;ckstellung. Sie steht allen Personen, die sich ab 01.04.2007 privat krankenversichert haben und den Anbieter wechseln wollen, zur Mitnahme zum neuen Anbieter zur Verf&#252;gung.</p>
<p>Solange der Basistarif noch nicht eingef&#252;hrt ist, erf&#252;llt der so genannte modifizierte Standardtarif alle Voraussetzungen.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/grundlagen-zum-basistarif/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beamtenanw&#228;rter in der Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamtenanwaerter-in-der-krankenversicherung/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamtenanwaerter-in-der-krankenversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:07:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamtenanwaerter-in-der-krankenversicherung/</guid>
		<description><![CDATA[Bei Beamtenanw&#228;rter handelt es sich um Beamte in der Ausbildung. Sie erhalten w&#228;hrend ihrer Ausbildungszeit, z. B. als Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft wie Beamte Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. F&#252;r Beamtenanw&#228;rter bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Beihilfetarife zu Sonderbedingungen an. A B D E F G H I J K L M N O P R [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Beamtenanw&#228;rter handelt es sich um Beamte in der Ausbildung.</p>
<p>Sie erhalten w&#228;hrend ihrer Ausbildungszeit, z. B. als Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft wie Beamte Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. F&#252;r Beamtenanw&#228;rter bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Beihilfetarife zu Sonderbedingungen an.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beamtenanwaerter-in-der-krankenversicherung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wer jetzt seinen PKV-Anbieter wechselt, kann die Alterungsr&#252;ckstellung verlieren</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/wer-jetzt-seinen-pkv-anbieter-wechselt-kann-die-alterungsrueckstellung-verlieren/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/wer-jetzt-seinen-pkv-anbieter-wechselt-kann-die-alterungsrueckstellung-verlieren/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Jan 2009 12:29:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/?p=465</guid>
		<description><![CDATA[Wer mit seinem PKV-Anbieter unzufrieden ist, kann ihn jetzt im ersten Halbjahr 2009 wechseln und einen Teil seiner angesammelten Alterungsr&#252;ckstellungen mitnehmen. Die Voraussetzungen daf&#252;r sind, dass er in den Basistarif seines Wunschversicherers einsteigt und dort mindestens 18 Monate verbleibt, bevor er in einen eventuell leistungsst&#228;rkeren (Normal-)Tarif wechselt. So sieht es zumindest das GKV-Wettbewerbsst&#228;rkungsgesetz vor, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer mit seinem PKV-Anbieter unzufrieden ist, kann ihn jetzt im ersten Halbjahr 2009 wechseln und einen Teil seiner angesammelten Alterungsr&#252;ckstellungen mitnehmen. Die Voraussetzungen daf&#252;r sind, dass er in den Basistarif seines Wunschversicherers einsteigt und dort mindestens 18 Monate verbleibt, bevor er in einen eventuell leistungsst&#228;rkeren (Normal-)Tarif wechselt.</p>
<p>So sieht es zumindest das GKV-Wettbewerbsst&#228;rkungsgesetz vor, das landl&#228;ufig unter dem Begriff Gesundheitsreform 2007 f&#252;r Wirbel bei Versicherern und Versicherten gleicherma&#223;en gesorgt hat.<span id="more-465"></span></p>
<p>Eigentlich sehen die Tarife keine Mitnahme von Alterungsr&#252;ckstellungen vor, erkl&#228;rte der PKV-Verband dem Bundesfinanzministerium bereits im Vorfeld der Gesundheitsreform, und lassen sich auch nicht f&#252;r jeden einzelnen Versicherten individuell ausweisen. Weiter &#252;berzeugte er die oberste Aufsichtsbeh&#246;rde von einem fiktiven Berechnungsmodell, bei dem der nun portable Anteil der Alterungsr&#252;ckstellung auf dem Niveau des neuen Basistarifs kalkuliert wird, als sei der scheidende Kunde bereits seit seinem Vertragsbeginn im Basistarif versichert gewesen.</p>
<p>Um f&#252;r zuk&#252;nftige Versicherungsleistungen die n&#246;tigen Mittel zu haben, wird in der Beitragskalkulation der PKV auch das steigende Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter ber&#252;cksichtigt. Je h&#246;her dieses Risiko angesehen wird, desto h&#246;her m&#252;ssen auch die Alterungsr&#252;ckstellungen ausfallen. Allerdings gibt es auch Tarife, bei denen das Risiko mit zunehmendem Alter nicht oder nur geringf&#252;gig steigt. In einem solchen Fall werden keine oder eben nur geringe Alterungsr&#252;ckstellungen gebildet.</p>
<p>Das vom Bundesfinanzministerium genehmigte Kalkulationsmodell f&#252;r mitnahmef&#228;hige Alterungsr&#252;ckstellungen, k&#246;nnte den wechselwilligen Kunden jetzt zum Verh&#228;ngnis werden, denn die PKV-Unternehmen wollen im Basistarif bereits ab dem Alter 30 den H&#246;chstbeitrag von € 569,63 verlangen, da sie mit dem Zugang vieler Schwerkranken rechnen. Das bedeutet, dass sie das Krankheitsrisiko f&#252;r j&#252;ngere Versicherte nahezu gleich ansehen, wie f&#252;r &#196;ltere. Dadurch w&#252;rden keinerlei R&#252;ckstellungen gebildet werden und damit auch keine f&#252;r einen Anbieterwechsel zur Mitnahme zu Verf&#252;gung stehen.</p>
<p>Das Bundesfinanzministerium hat bereits angek&#252;ndigt diese Kalkulationsverordnung zu erg&#228;nzen, damit die Versicherten zumindest einen Teil ihrer Alterungsr&#252;ckstellungen erhalten.</p>
<p><strong>&#220;brigens: Wissenschaftlich wurde bereits mehrfach bewiesen, dass eine individuelle Berechnung der Alterungsr&#252;ckstellungen f&#252;r jeden einzelnen PKV-Kunden m&#246;glich ist.</strong></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/allgemein/wer-jetzt-seinen-pkv-anbieter-wechselt-kann-die-alterungsrueckstellung-verlieren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Krankengeld f&#252;r Selbstst&#228;ndige &#8211; neue Regeln</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/krankengeld-fuer-selbststaendige-neue-regeln/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/krankengeld-fuer-selbststaendige-neue-regeln/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 10:39:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/?p=462</guid>
		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2009 gelten beim Krankengeld f&#252;r freiwillig versicherte Selbstst&#228;ndige neue Regeln. Verantwortlich daf&#252;r ist die Einf&#252;hrung des Gesundheitsfonds. Es entf&#228;llt k&#252;nftig die M&#246;glichkeit, einen erh&#246;hten Beitragssatz zu zahlen und daf&#252;r bereits ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld zu beziehen. Somit haben die Versicherten erst bei einer Arbeitsunf&#228;higkeit ab dem 43. Tag einen Anspruch auf Bezug [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2009 gelten beim Krankengeld f&#252;r freiwillig versicherte Selbstst&#228;ndige neue Regeln. Verantwortlich daf&#252;r ist die Einf&#252;hrung des Gesundheitsfonds. Es entf&#228;llt k&#252;nftig die M&#246;glichkeit, einen erh&#246;hten Beitragssatz zu zahlen und daf&#252;r bereits ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld zu beziehen.<span id="more-462"></span></p>
<p>Somit haben die Versicherten erst bei einer Arbeitsunf&#228;higkeit ab dem 43. Tag einen Anspruch auf Bezug des Krankengelds. Alternativ bieten die Krankenkassen Wahltarife an, mit denen wie vorher der vorgezogene Krankengeldanspruch gesichert werden kann. Der Tarif muss aber f&#252;r drei Jahre abgeschlossen werden. Eine K&#252;ndigungsm&#246;glichkeit ist nur in H&#228;rtef&#228;llen vorgesehen.</p>
<p>Die Neuregelung betrifft hauptberuflich Selbstst&#228;ndige, Mitglieder der K&#252;nstlersozialkassen, Arbeiter mit einer vereinbarten Besch&#228;ftigungsdauer von weniger als zehn Wochen.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/krankentagegeld/krankengeld-fuer-selbststaendige-neue-regeln/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>K&#252;ndigung der gesetzlichen Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/gkv/kuendigung-der-gesetzlichen-krankenversicherung/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/gkv/kuendigung-der-gesetzlichen-krankenversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Apr 2008 16:41:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/?p=189</guid>
		<description><![CDATA[Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse k&#246;nnen ihre Mitgliedschaft innerhalb von 2 Kalendermonaten beenden, d. h. die K&#252;ndigung erfolgt schriftlich auf das Ende des &#252;bern&#228;chsten Monats. Versicherungspflichtige Mitglieder haben nach ihrer K&#252;ndigung bei der neuen Krankenkasse wieder eine achtzehnmonatige Bindungsfrist zu beachten. W&#228;hrend dieser Zeit ist es ihnen nicht m&#246;glich zu k&#252;ndigen, es sei denn die Krankenkasse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse k&#246;nnen ihre Mitgliedschaft innerhalb von 2 Kalendermonaten beenden, d. h. die K&#252;ndigung erfolgt schriftlich auf das Ende des &#252;bern&#228;chsten Monats.</p>
<p>Versicherungspflichtige Mitglieder haben nach ihrer K&#252;ndigung bei der neuen Krankenkasse wieder eine achtzehnmonatige Bindungsfrist zu beachten. W&#228;hrend dieser Zeit ist es ihnen nicht m&#246;glich zu k&#252;ndigen, es sei denn die Krankenkasse hebt ihren Beitragssatz an.</p>
<p>Eine Bindungsfrist von drei Jahren besteht, wenn sie einen Wahltarif vereinbart haben.</p>
<p>F&#252;r freiwillige Mitglieder gilt grunds&#228;tzlich keine Bindungsfrist, jedoch im Bereich der Wahltarife gibt es z. Zt. unterschiedliche Rechtsauffassungen, da die Gesetzlichen Krankenkassen davon ausgehen, dass im Falle der Vereinbarung eines Wahltarifs jeder eine dreij&#228;hrige Bindungsfrist erf&#252;llen m&#252;sse.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/gkv/kuendigung-der-gesetzlichen-krankenversicherung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gesetzlicher Zuschlag</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/gesetzlicher-zuschlag/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/gesetzlicher-zuschlag/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 21 Mar 2008 10:16:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lexikon]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/gesetzlicher-zuschlag/</guid>
		<description><![CDATA[Der gesetzliche Zuschlag, der auch unter dem Begriff Beitragssicherungszuschlag bekannt ist, ist ein Zuschlag in H&#246;he von 10% des Kostentarifs (bzw. der Kostentarife), der seit dem 01.01.2000 vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 ausschlie&#223;en soll. Ab dem Alter 80 darf er auch zur Beitragsreduzierung verwandt werden. Der Versicherer schreibt diesen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der gesetzliche Zuschlag, der auch unter dem Begriff Beitragssicherungszuschlag bekannt ist, ist ein Zuschlag in H&#246;he von 10% des Kostentarifs (bzw. der Kostentarife), der seit dem 01.01.2000 vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 ausschlie&#223;en soll.</p>
<p>Ab dem Alter 80 darf er auch zur Beitragsreduzierung verwandt werden. Der Versicherer schreibt diesen Zuschlag jedem Versicherten individuell gut.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/gesetzlicher-zuschlag/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beihilfeverordnung</title>
		<link>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beihilfeverordnung/</link>
		<comments>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beihilfeverordnung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:07:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>thomasnissen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Lexikon]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beihilfeverordnung/</guid>
		<description><![CDATA[Die Beihilfeverordnungen f&#252;r die einzelnen Bundesl&#228;nder stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes &#252;berein. In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfef&#228;hig sind. Kosten, die nicht beihilfef&#228;hig sind, werden durch einen speziellen (Erg&#228;ngzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% &#252;bernommen. A B D E F G H I J K L M N [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Beihilfeverordnungen f&#252;r die einzelnen Bundesl&#228;nder stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes &#252;berein.</p>
<p>In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfef&#228;hig sind.</p>
<p>Kosten, die nicht beihilfef&#228;hig sind, werden durch einen speziellen (Erg&#228;ngzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% &#252;bernommen.</p>
<p align="center"><a href="lexikon-a/">A</a> <a href="lexikon-b/">B</a> <a href="lexikon-d/">D</a> <a href="lexikon-e/">E</a> <a href="lexikon-f/">F</a> <a href="lexikon-g/">G</a> <a href="lexikon-h/">H</a> <a href="lexikon-i/">I</a> <a href="lexikon-j/">J</a> <a href="lexikon-k/">K</a> <a href="lexikon-l/">L</a> <a href="lexikon-m/">M</a> <a href="lexikon-n/">N</a> <a href="lexikon-o/">O</a> <a href="lexikon-p/">P</a> <a href="lexikon-r/">R</a> <a href="lexikon-s/">S</a> <a href="lexikon-t/">T</a> <a href="lexikon-u/">U</a> <a href="lexikon-v/">V</a> <a href="lexikon-w/">W</a> <a href="lexikon-z/">Z</a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/lexikon/beihilfeverordnung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

