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Unisex-Tarife – noch ein Jahr Schonfrist für Versicherer

Die geschlechtsneutralen Tarife in der Kfz-, Renten- oder Krankenversicherung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2011 (Rechtssache C236/09) von der Versicherungsbranche eingefordert hatte, sollen erst für alle Verträge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, gelten.