Basistarif

Bei Beitragsverzug kommt der Basistarif

Durch die allgemeine Versicherungspflicht muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland spätestens ab Januar 2009 eine Krankenversicherung nachweisen können, die bei einem privaten Krankenversicherer besteht, außer man gehört zu den Personenkreisen, die von dieser Verpflichtung befreit sind.

Grundlagen zum Basistarif

Der Basistarif ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ein vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuführender Tarif, der allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen steht.

Er sieht Kontrahierungszwang und nur eine sehr eingeschränkte Risikoprüfung vor. Sein Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag ist limitiert auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Krankenkassen.