Wer jetzt seinen PKV-Anbieter wechselt, kann die Alterungsrückstellung verlieren
Wer mit seinem PKV-Anbieter unzufrieden ist, kann ihn jetzt im ersten Halbjahr 2009 wechseln und einen Teil seiner angesammelten Alterungsrückstellungen mitnehmen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass er in den Basistarif seines Wunschversicherers einsteigt und dort mindestens 18 Monate verbleibt, bevor er in einen eventuell leistungsstärkeren (Normal-)Tarif wechselt.
So sieht es zumindest das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vor, das landläufig unter dem Begriff Gesundheitsreform 2007 für Wirbel bei Versicherern und Versicherten gleichermaßen gesorgt hat.
Eigentlich sehen die Tarife keine Mitnahme von Alterungsrückstellungen vor, erklärte der PKV-Verband dem Bundesfinanzministerium bereits im Vorfeld der Gesundheitsreform, und lassen sich auch nicht für jeden einzelnen Versicherten individuell ausweisen. Weiter überzeugte er die oberste Aufsichtsbehörde von einem fiktiven Berechnungsmodell, bei dem der nun portable Anteil der Alterungsrückstellung auf dem Niveau des neuen Basistarifs kalkuliert wird, als sei der scheidende Kunde bereits seit seinem Vertragsbeginn im Basistarif versichert gewesen.
Um für zukünftige Versicherungsleistungen die nötigen Mittel zu haben, wird in der Beitragskalkulation der PKV auch das steigende Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter berücksichtigt. Je höher dieses Risiko angesehen wird, desto höher müssen auch die Alterungsrückstellungen ausfallen. Allerdings gibt es auch Tarife, bei denen das Risiko mit zunehmendem Alter nicht oder nur geringfügig steigt. In einem solchen Fall werden keine oder eben nur geringe Alterungsrückstellungen gebildet.
Das vom Bundesfinanzministerium genehmigte Kalkulationsmodell für mitnahmefähige Alterungsrückstellungen, könnte den wechselwilligen Kunden jetzt zum Verhängnis werden, denn die PKV-Unternehmen wollen im Basistarif bereits ab dem Alter 30 den Höchstbeitrag von € 569,63 verlangen, da sie mit dem Zugang vieler Schwerkranken rechnen. Das bedeutet, dass sie das Krankheitsrisiko für jüngere Versicherte nahezu gleich ansehen, wie für Ältere. Dadurch würden keinerlei Rückstellungen gebildet werden und damit auch keine für einen Anbieterwechsel zur Mitnahme zu Verfügung stehen.
Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt diese Kalkulationsverordnung zu ergänzen, damit die Versicherten zumindest einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen erhalten.
Übrigens: Wissenschaftlich wurde bereits mehrfach bewiesen, dass eine individuelle Berechnung der Alterungsrückstellungen für jeden einzelnen PKV-Kunden möglich ist.