Versicherungspflichtig trotz deutlicher Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung werden Selbständige und Unternehmer, die sich in ein Angestelltenverhältnis begeben trotz Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob sie auch während ihrer selbständigen Tätigkeit Einkünfte jenseits der Versicherungspflichtgrenze hatten und bereits privat Kranken versichert waren. Betroffene können sich auch nicht auf den so genannten Vertrauensschutz berufen, denn der gilt nur für abhängig Beschäftigte, die bereits vor dem 2.2.2007 in der PKV waren, oder ihre freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt hatten. Selbständige, die jetzt ein Angestelltenverhältnis eingehen, kehren automatisch in den Schoß der Solidargemeinschaft für die Dauer von mindestens drei Jahren zurück.
Das Bundesgesundheitsministeriums ließ lt. dem Fokus-Magazin auf Nachfrage verlautbaren, man müsse erst einmal beweisen, dass man im Stande ist Einkünfte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze zu erzielen, wenn man in den vergangen Jahren kein festes Einkommen gehabt habe.
Damit gibt es dann eine weitere Stilblüte zur letzten Gesundheitsreform und einmal mehr Anlass zum Ärger über eine derartige Gesundheitspolitik. Gleichzeitig wirft das aber auch die Frage auf, ob Unvollständigkeit gesetzlicher Regelungen absichtlich herbeigeführt werden, oder ob es sich schlichtweg um Unvermögen der im Bundesgesundheitsministerium beschäftigten Experten handelt.
Ich weiß nicht, welche Antwort darauf mir mehr Angst macht. Eines wird jedoch immer deutlicher. Die deutsche Gesundheitspolitik versucht mit allen Mitteln aus versicherungsfreien Steuerzahlern, versicherungspflichte Beitragszahler zu machen und sie so lange wie möglich in diesem Zustand zu halten.
Auch solche perfiden Methoden werden das marode System des Umlageverfahrens nicht sanieren, geschweige denn retten können.
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