Versicherungshopping durch portable Alterungsrückstellung?
Die Portabilität der Alterungsrückstellungen ist durch die Gesundheitsreform 2007 möglich geworden und kalkuliert sich auf dem Niveau des Basistarifs, der durch die allgemeine Versicherungspflicht allen offen steht, sofern sie nicht der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem anderen berufs- oder statusbezogenen Versorgungssystem zuzuordnen sind.
Das befürchtete Szenario sieht nun folgendermaßen aus:
Ein PKV-Kunde wechselt aus seinem bisherigen Tarif in den Basistarif eines anderen Versicherers seiner Wahl unter Mitnahme eines Großteils seiner Alterungsrückstellung. Nach einer entsprechenden Zeitspanne im Basistarif, steigt er dann in einen normalen Tarif seines neuen Versicherers um.
Machbar ist das wahrscheinlich nur mit Hilfe des neuen Versicherers, indem bereits vor dem Wechsel eine Gesundheitsprüfung für den neuen Tarif vorgenommen und das Ergebnis eventuell durch eine entsprechende Anwartschaftsversicherung konserviert wird. Der Wechsel in den Basistarif des zukünftigen Versicherers dient einzig und allein dem Zweck einen Teil der angesammelten Alterungsrückstellungen mitzunehmen, was ohne diese Maßnahme nicht möglich ist.
Es ist auch nur zwischen dem 01.01.2009 und dem 30.06.2009 möglich. Danach können nur neue PKV-Kunden ihre auf Niveau des Basistarifs kalkulierten Alterungsrückstellungen zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Abzuwarten bleibt, ob diese Befürchtungen sich bewahrheiten. Auf jeden Fall wird das erste Halbjahr 2009 sicherlich für alle PKV-Anbieter eine schwierige Zeit, vor allem in finanzieller Hinsicht.
Schon bereits im Jahr 2007 hat sich die Zahl der Neuabschlüsse in der Vollkostenversicherung lt. PKV-Verband nahezu halbiert im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, was der Verband auf die erschwerten Bedingungen zurückführt, die seit dem 2.2.2008 für den Wechsel von freiwilligen GKV-Mitgliedern zur privaten Krankenversicherung gelten.
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