Verbraucher-freundliche Regelung für die Schweigepflicht

PKV-Kunden können sich freuen, denn durch die Neuregelung des VVG entbindet man bei Antragsstellung nicht mehr generell alle Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungsträger von der berufsständischen Schweigepflicht.

Konnten die Krankenversicherer bislang jeden im Antrag genannten Mediziner, jede Klinik und jede Vorversicherung über Ihren Gesundheitszustand ausfragen, so müssen die Unternehmen Sie jetzt vor jeder einzelnen Datenabfrage informieren mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht. Sie haben dadurch die Möglichkeit selber zu entscheiden, ob Sie Ihrem Versicherer gestatten die erbetenen Auskünfte einholen zu dürfen oder Sie ihm das untersagen.

Während die Verbraucherschützer die Neuregelungen begrüßen und sich zu Aussagen wie beispielsweise „der Verbraucher werde jetzt mehr oder weniger wieder Herr seiner Daten“ hinreißen lassen, knirschen indes die Versicherungsjuristen mit den Zähnen. Sehen sie doch darin eine problematische Neuerung, denn zu befürchten sei, dass Sie als PKV-Kunde ja immer dann der Abfrage widersprechen könnten, wenn Sie durch die Antwort eines Arztes oder einer Klinik Probleme zu befürchten hätten.

Annahmen wie diese, tragen nicht gerade zum Vertrauensaufbau bei. Allerdings haben die Krankenversicherer in der Vergangenheit auch die eine oder andere negative Erfahrung mit den Gesundheitsangaben bei Antragsstellung gemacht.

Die Neuregelung des VVG hat aber auch die Versicherer zum Umdenken gebracht und so werden die Gesundheitsfragen im Antrag präziser formuliert werden, denn wer mit den bisherigen Angaben nicht zufrieden ist, muss einfach genauer fragen.

Die neuen Richtlinien sind auf jeden Fall für Sie als PKV-Kunde von Vorteil.

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