Sind GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer krankenversicherungspflichtig?

Für den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH gibt es eine besondere Regelung bezüglich der Krankenversicherungspflicht. Versicherungspflicht besteht bei Angestellten immer dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Versicherungsfreiheit nicht vollständig erfüllt sind.

Wenn im Arbeitsvertrag eine Geschäftsführervergütung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vereinbart ist, so besteht Versicherungspflicht, es sei denn, die Höhe seiner Beteiligung an der GmbH stellen ihn einem Unternehmer gleich. Damit ist er wie ein Selbständiger zu behandeln, obwohl er ein Angestelltenverhältnis hat. Dennoch unterliegt er nicht der Krankenversicherungspflicht.

Voraussetzungen, um als Unternehmer eingestuft zu werden sind u. a.:

  • eine Beteiligung an der Gesellschaft von über 50%
  • maßgeblicher Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft, was auch bei einem geringeren Beteiligungsverhältnis, z. B. bei einer Sperrminorität möglich ist.

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