Politik und Krankenversicherung

Immer wieder bemüht sich die Politik um kostendämpfende Maßnahmen im Gesundheitswesen. Zahlreiche Gesundheitsreformen haben wir im Laufe der Zeit miterleben dürfen und immer brachten sie eines: Weniger Leistung.

Häufig begleitet durch das Ankündigen, dass der Beitragssatz dadurch stabil bleibe. Des öfteren aber auch bei gleichzeitiger Verteuerung der Beiträge, mit der Begründung, anders die gestiegenen und weiter steigenden Leistungsausgaben nicht in den Griff zu bekommen.

Doch immer zu Lasten von Patienten und Beitragszahlern und häufig vereinen wir diese beiden Eigenschaften in uns.
Irgendwie gewinnt man den Eindruck, dass die Politiker keinerlei Interesse dafür aufbringen, welche Auswirkungen ihre Entscheidungen für uns haben. Angesichts dieses Eindrucks fragt man sich, ob Politiker gar nicht zu der Gruppe der Patienten und Beitragszahler gehören und sie deshalb auch nicht von der eigenen Entscheidung betroffen sind?

Wie sind eigentlich unsere Politiker krankenversichert? Recherchiert man hier ein bisschen stößt man auf folgenden Sachverhalt:

Bundestagsabgeordnete, also die Gruppe von Politikern, die letztlich Regierung und Opposition stellen können zwischen zwei Arten der Krankenversicherung wählen:

1. sie können Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein, wobei der Staat sich zur Hälfte am Beitrag beteiligt, ähnlich einer Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Regelung, oder
2. sie sind beihilfeberechtigt, was einem Beamtenverhältnis gleichkommt. Bei dieser Regelung werden 50% der medizinischen Behandlungskosten vom Dienstherrn, im Falle der Bundestagsabgeordneten also vom Staat übernommen und der Abgeordnete benötigt nur eine 50%ige Ergänzungsversicherung eines privaten Krankenversicherers.

Die Mehrzahl unserer Volksvertreter in Berlin, lt. Bundestag sind es 370 der 617 Abgeordneten, hat sich für die Beihilfe entschieden. Bietet sie ja auch einen erheblich besseren Versorgungsumfang und mit Sicherheit auch eine sehr viel preiswertere Versicherungslösung. Im Jahr 2006 wurden lt. Bundestag rund 5,7 Millionen Euro für die medizinische Versorgung der Abgeordneten ausgegeben.

Diesem Ergebnis zu Folge kann man feststellen: Politiker sind auch Patienten und Beitragszahler. Allerdings bezahlt der überwiegende Teil einen verhältnismäßig geringen Beitrag und hat im Krankheitsfall doch einen sehr viel umfassenderen Leistungsanspruch, als knapp 90% der Bevölkerung. Sie sind also nur am Rande von den eigenen Entscheidungen betroffen.

Da überrascht es auch nicht weiter, dass die Bundesgesundheitsministerin, Frau Ulla Schmidt selbst beihilfeberechtigt und damit zur Hälfte privat versichert ist.

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