Nichtversicherte vs. allgemeine Versicherungspflicht

Dass es selbst in einem Land wie Deutschland mit einem derart umfassenden sozialen Netz Menschen gibt, die ohne Krankenversicherungsschutz sind, ist eigentlich kaum nach zu vollziehen.

Doch man kann auch durch die Maschen dieses Sozialnetzes rutschen. Ein Selbständiger oder Freiberufler, dessen berufliche Auftragslage nicht die Erlöse erzielt, die er braucht um seine Kosten zu decken, kann innerhalb kürzester Zeit seinen Versicherungsschutz verlieren. Ist man mit seinem Beitrag in Verzug und gleicht man nicht kurzfristig aus, so wird der Versicherer, unabhängig ob PKV oder GKV, den Vertrag kündigen.

Innerhalb von wenigen Monaten gehört man dann zu den Nichtversicherten.
Die Mehrzahl der Nichtversicherten hat sich das sicherlich nicht ausgesucht, sondern ist einfach finanziell nicht in der Lage die Beiträge einer Krankenversicherung zu bezahlen.

Was bedeutet für diese Menschen die allgemeine Versicherungspflicht?
Im ersten Moment ist das wohl eher Fluch als Segen, denn wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen würden, hätte man sich wahrscheinlich bereits um einen Krankenversicherungsschutz bemüht.

Der Basistarif, der ab 2009 eingeführt wird sieht eine Beitragssubvention für all diejenigen vor, die nachweislich finanziell nicht in der Lage sind den Beitrag zu bezahlen. Er wird halbiert und wenn das immer noch nicht ausreicht, dann gibt es darüber hinaus auch einen Zuschuss vom Jobcenter.

Der Basistarif ist in seiner Beitragshöhe limitiert und an den Höchstbeitrag der GKV gebunden. Die PKV darf keinen risikogerechten Beitrag verlangen und muss ungeachtet des Gesundheitszustandes jeden aufnehmen. Außerdem wird der nicht risikogerechte Beitrag wenn nötig um 50% reduziert. Da kann schnell ein zusätzlicher Beitragsbedarf entstehen, den irgend jemand bezahlen muss.

Die PKV wird ein Ausgleichssystem schaffen, dass die so genannten Umlageelemente des Basistarifs auffängt und auf alle Beitragszahler im Basistarif verteilt. Zu den Umlageelementen zählen die Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, die vom einzelnen Versicherten im Basistarif nicht erhoben werden dürfen. Entstehen darüber hinaus Beitragsteile, die den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeitrag im Basistarif übersteigen würden, so sind die übersteigenden Beitragsteile zu kappen und auf alle PKV-Versicherten zu verteilen. Steigende Beiträge sind die Folge und am Ende zahlen die PKV-Versicherten die Zeche.

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