Nicht immer hilft die zuständige Aufsichtsbehörde
Dass die private Krankenversicherung unterschiedliche Beitragsberechnung für Männer und Frauen hat, ist hinlänglich bekannt und die Umsetzung des AGG, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, hat weder zu der erhofften Minderung der Beiträge für Frauen geführt, noch die Beitragsunterschiede zwischen den beiden Geschlechtern auch nur ansatzweise angeglichen.
Trotz anders lautender Ankündigungen der PKV-Branche wurden die Beiträge im Januar 2008 zum Teil sogar erheblich erhöht. Die Privatversicherten fühlen sich zunehmend den Unternehmen ausgeliefert und vermuten Willkür bei der Neuberechnung der Beiträge für Bestandskunden. Fehlende Kontrollmöglichkeiten und die ausbleibenden Gelegenheiten der Einflussnahme, um Neuberechnungen nachvollziehen zu können verunsichern die Versicherten.
Doch sie erhalten jetzt Schützenhilfe von Versicherungsexperten, die bestätigen, dass den Versicherern bei der Beitragsneuberechnung schon mal Fehler unterlaufen können. Durch das umfangreiche Tarifangebot, über das manche Versicherer verfügen kann es schon mal passieren, dass z. B. mit einem bereits überholten Faktor in einer Formel gerechnet, oder beispielsweise eine Ausgabenstatistik verwechselt wird. Derartige Fehler sind aber nur sehr schwer und meistens nur mit gerichtlicher Hilfe nachzuweisen.
Sollten Sie als Betroffener aber darauf vertrauen, dass das BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde eingreift, um Ihre Interessen als Versicherter zu schützen, so ist das in vielen Fällen aussichtslos. Denn selbst bei offensichtlichen Fehlern, so die Versicherungsexperten, ist mit einem Eingreifen des BaFin nicht immer zu rechnen, da durch falsche Beitragsanpassungen in großer Zahl ein betroffener Versicherer wirtschaftlich in Bedrängnis geraten könnte und die Aufsichtsbehörde ihre Aufgabe nicht in der Vertretung der Interessen von einzelnen Versicherten sieht.
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