Mythos Zweiklassen-Medizin?
Eigentlich ist das doch ein Mythos, dass eine Arztpraxis über zwei Wartezimmer verfügt, wovon das eine schlicht, mit eher unbequemen Sitzgelegenheiten und einem Zeitschriften-Sortiment aus dem vergangenen Jahr dem normalen Kassenpatienten genügen muss, während das andere, nahezu protzig, mit einer bequemen Ledercouch und aktueller Lektüre ausgestattet ist, um die Wartezeit für den Privatpatienten so angenehm wie möglich zu verkürzen. Ist es ein Mythos?
In der oben beschriebenen Weise wohl schon, doch was Wartezeiten betrifft, ist das längst ein völlig normaler Zustand. Als Kassenpatient wartet man häufig monatelang auf einen Termin bei einem Arzt und dieser Zeitraum ist länger, wenn man diesen Arzt zum ersten Mal konsultieren möchte.
Bereits bei der Terminvereinbarung wird man von der Arztthelferin nach seinem Versicherungsstatus befragt, um dann als Privatpatient bereits in der nächsten Tagen die Gelegenheit zur Vorsprache zu erhalten. Als gesetzlich Versicherter muss man dagegen viel Geduld haben. Und hier stellt sich die Frage, warum das so ist?
Interessanterweise ist die Antwort darauf sehr einfach. Es ist politisch so gewollt, denn durch die Gesundheitspolitik, die mit der ständig zunehmenden Budgetierung der Leistungserbringer und dem Hinweis auf einen entsprechenden Ausgleich durch die besseren Abrechnungsmöglichkeiten bei den Privatversicherten, ist diese Art der Zweiklassen-Medizin entstanden.
Den Ärzten kann man hier für die immer deutlichere Wahrnehmung der Benachteiligung von Kassenpatienten keinen Vorwurf machen, sondern ausschließlich einer Gesundheitspolitik, die sich wie in diesem Fall der PKV bedient, wenn es gerade opportun ist und ansonsten sich nach Kräften bemüht, durch ihre massiven Eingriffe dieses gut funktionierende System zu schädigen, wo immer sich eine Gelegenheit bietet.