GKV-Zusatzversicherungen verstoßen gegen europäisches Recht

Es ist schon erstaunlich, welche Kreise die letzte deutsche Gesundheitsreform zieht. So wie ein ins Wasser geworfener Stein den Radius seines Eintauchens in Wellen nach außen vergrößert, so ist inzwischen das GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz auf dem Weg zum europäischen Gerichtshof.

Hintergrund dieser Entwicklung ist die Studie von Sachverständigen, die nach Überprüfung der Sachlage zu dem Schluss kommt, dass die Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen sowohl gegen deutsches, als auch gegen europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht verstoßen.

Durch die Gesundheitsreform 2007 ist es den Krankenkassen möglich, Zusatzversicherungen anzubieten, die im stationären und dentalen Bereich Leistungen erbringen, die bislang nur von Privatpatienten in Anspruch genommen werden konnten. Nach Ansicht von Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski der Humboltuniversität Berlin und Dr. Siegfried Klaue, der neben seiner Honorarprofessur an der freien Universität von Berlin auch Direktor beim Bundeskartellamt ist, gehören diese Angebote nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und sollten bis bisher auch allein der privaten Krankenversicherung vorbehalten sein.

Die gewonnenen Ergebnisse wird man jetzt nicht nur dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, sondern zusätzlich auch deutsche Kartellgerichte bemühen. Laut Dr. Siegfried Klaue seien bisher Krankenkassen vom Kartellrecht ausgenommen gewesen, da sie keinen Spielraum für unternehmerischen Handeln hatten. Sollte sich das aber jetzt zunehmend ändern z. B. weil sie durch diese privaten Zusatzversicherungen der PKV Konkurrenz machen, so würden sie ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen.
Immerhin sind nahezu 90% der Gesamtbevölkerung gesetzlich versichert.

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