GKV-Versicherte können sich krank werden nicht leisten
Das gilt zumindest für das Quartalsende. Aufgrund der Budgetierung durch die Krankenkassen, haben die Vertragsärzte nur ein bestimmtes Kontingent an Behandlungen und Medikamenten pro Quartal für die Versorgung ihrer Kassenpatienten zur Verfügung.
Dieses Budget wird anhand der Patientenzahl und den Gesamtausgaben pro Kalendervierteljahr von den Krankenkassen berechnet. Dabei spielen Patientengruppen, also beispielsweise ob ein Arzt viele Rentner oder Arbeitnehmer behandelt, sowie Krankheitsbilder, wie z. B. ob Patienten wegen Herz-Kreislauf- oder Krebserkrankungen behandelt werden bei der Berechnung eine Rolle.
Vergleichbare Praxen einer Region erhalten das gleiche Kontingent. Allerdings stehen die errechneten Beträge sehr oft im krassen Gegensatz zur Realität, vor allem wenn es sich um chronische Erkrankungen handelt und immer häufiger müssen Vertragsärzte ihre Kassenpatienten am Quartalsende vertrösten, wenn das Budget bereits überschritten ist. Denn überschreitet ein Vertragsarzt den Höchstbetrag, dann muss er diesen Betrag ersetzen, sofern er nicht Gefahr laufen will, dass die Krankenkassen Regress-Ansprüche geltend machen.
Sicherlich stehen solche Nöte und Ängste im Widerspruch zur Aussage der amtierenden Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die immer wieder beteuert, dass die gesundheitliche Versorgung in Deutschland gut sei und damit es so bliebe alle Beteiligten die Qualität der Leistungen immer wieder überprüfen und verbessern müssen, zum Nutzen von Patienten.
Doch gerade die Patienten sind durch die immer strengeren Budgetierungen die Leidtragenden. Immer häufiger stehen am Ende eines Quartals weder Termine noch Medikamente zur Verfügung, so dass man hier sicherlich nicht von einer guten gesundheitlichen Versorgung sprechen kann.
Als Kassenpatient sollten Sie alle planbaren Arztbesuche auf den Quartalsanfang legen, wenn Ihr Vertragsarzt noch aus dem Vollen schöpfen kann. Das gilt natürlich auch für das Verschreiben von Medikamten.
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