Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist auch für PKV-Versicherte sinnvoll
Viele Privatversicherte vertreten nach wie vor die Meinung, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung unnötig und der Beitrag, ist er auch noch so gering, hinausgeworfenes Geld sei.
Im Prinzip stimmt das, denn die Musterbedingungen für die private Krankenversicherung sehen vor, dass generell eine europaweite Deckung besteht und für das außereuropäische Ausland man zumindest für einen Monat Versicherungsschutz hat ohne gesonderte Vereinbarung, der sich um bis zu zwei weitere Monate verlängert, wenn man in Folge von Erkrankung oder Unfall die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann.
In den Besonderen Bedingungen des Krankenversicherers kann man nachlesen, ob der Zeitraum für einen vorübergehenden Aufenthalt im außereropäischen Ausland länger ist als das die Musterbedingungen vorsehen.
Es gibt aber einen entscheidenden Punkt, der eine Auslandsreisekrankenversicherung so wertvoll macht, der Rücktransport. Muss man aufgrund von medizinischer Notwendigkeit die Rückreise antreten, kann das schnell über 10.000 Euro kosten und ein vielfaches davon, ist man auf eine speziell für Ambulanzflüge ausgestattete Maschine angewiesen, die zusätzlich noch medizinisches Personal an Bord hat. Diese Kosten werden dann von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen.
Darüber hinaus hat man einen weiteren Vorteil in Bezug auf den PKV-Vertrag, erkrankt man im Ausland, so belasten die Kosten für medizinische Heilbehandlung nicht den eigenen Vertrag, so dass eine Beitragsrückerstattung nicht gefährdet wird. Außerdem wird die Kostenerstattung nicht durch individuell vereinbarte Selbstbehalte geschmälert.
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