Die neu geschaffene Bevölkerungsgruppe der Nichtversicherten

Die Bundesregierung mit ihren Gesundheitsexperten und das Gesundheitsministerium und dessen Experten gingen eigentlich davon aus, dass es sich bei der neu geschaffenen Bevölkerungsgruppe, den “Nichtversicherten” um rund 300.000 Personen handle. In einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 07.02.2008 heißt es u. a., dass aufgrund neuester Ermittlungen des statistischen Bundesamtes Anfang 2007 nur insgesamt 211.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz dastünden.

Auf die Frage, wie dieser neue Personenkreis eigentlich so plötzlich entstehen konnte, findet sich eine überraschende Antwort, denn verantwortlich sind die Hartz-Gesetze.

Medizinische Behandlungskosten von Sozialhilfeempfängern ohne Krankenversicherungsschutz wurden bislang durch das Sozialamt getragen, d. h. als Sozialleistung vom Staat finanziert. Seit Einführung der Hartz-Gesetze ab Januar 2005 wurden aus Sozialhilfeempfänger bekanntermaßen Empfänger des Arbeitslosengeldes II, die so genannten Hartz-IV-Empfänger.

Die Kosten für medizinische Versorgung wurden aber nach wie vor vom Sozialamt bezahlt, sofern kein Krankenversicherungsschutz bestand. Durch die Gesundheitsreform werden diese Kosten, die immer noch im eigentlichen Sinne Sozialleistungen sind, nun auf Beitragszahler der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung verteilt.

Es ist doch ganz erstaunlich, wie der Staat seine Verantwortung hier auf den Personenkreis der Beitragszahler überträgt, nur um die Ausgaben für Sozialleistungen zu reduzieren.

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