Januar, 2009

Wer jetzt seinen PKV-Anbieter wechselt, kann die Alterungsrückstellung verlieren

Wer mit seinem PKV-Anbieter unzufrieden ist, kann ihn jetzt im ersten Halbjahr 2009 wechseln und einen Teil seiner angesammelten Alterungsrückstellungen mitnehmen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass er in den Basistarif seines Wunschversicherers einsteigt und dort mindestens 18 Monate verbleibt, bevor er in einen eventuell leistungsstärkeren (Normal-)Tarif wechselt.

So sieht es zumindest das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vor, das landläufig unter dem Begriff Gesundheitsreform 2007 für Wirbel bei Versicherern und Versicherten gleichermaßen gesorgt hat.