Archiv für Januar 2009

Wer jetzt seinen PKV-Anbieter wechselt, kann die Alterungsrückstellung verlieren

Wer mit seinem PKV-Anbieter unzufrieden ist, kann ihn jetzt im ersten Halbjahr 2009 wechseln und einen Teil seiner angesammelten Alterungsrückstellungen mitnehmen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass er in den Basistarif seines Wunschversicherers einsteigt und dort mindestens 18 Monate verbleibt, bevor er in einen eventuell leistungsstärkeren (Normal-)Tarif wechselt.

So sieht es zumindest das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vor, das landläufig unter dem Begriff Gesundheitsreform 2007 für Wirbel bei Versicherern und Versicherten gleichermaßen gesorgt hat.

Krankengeld für Selbstständige - neue Regeln

Seit dem 01.01.2009 gelten beim Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige neue Regeln. Verantwortlich dafür ist die Einführung des Gesundheitsfonds. Es entfällt künftig die Möglichkeit, einen erhöhten Beitragssatz zu zahlen und dafür bereits ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld zu beziehen.