November, 2008

Tagesklinik

Eine Tagesklinik bietet ambulante oder teilstationäre medizinische Versorgung von Patienten über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden.

Je nach Fachrichtung werden operative oder operativ-diagnostische Behandlungen oder auch therapeutische Patientenbetreuung angeboten.

Gerade operative Tageskliniken gibt es heutzutage auch vermehrt an Krankenhäusern. Viele operative Eingriffe können mittlerweile ambulant durchgeführt werden, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen oft nicht bereit sind, die Kosten für einen stationäre Aufenthalt zu übernehmen.

Tarifbedingungen

Neben den Musterbedingungen für die Private Krankenversicherung gibt es die Tarifbedingungen. Sie gehen über die Musterbedingungen hinaus und legen den versicherungsspezifischen Leistungsumfang fest.

Tod des Versicherungsnehmers

Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

Eventuell mitversicherte Personen haben laut Musterbedingungen das Recht, den Vertrag fortzusetzen, wenn sie an die Stelle des Versicherungsnehmers treten.

Therapiefreiheit

Der behandelnde Arzt entscheidet aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und seiner gewonnenen Überzeugung der medizinischen Notwendigkeit über die Behandlungsweise. Man spricht in diesem Zusammenhang von Therapiefreiheit.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei verschiedenen zur Verfügung stehenden, risikogleichen Behandlungsmethoden, diejenige zu wählen ist, die den größtmöglichen Erfolg verspricht, sowie bei verschiedenen gleichwertigen Alternativen das geringste Risiko aufweist.

Tagesgleiche Pflegesätze

Der Begriff tagesgleicher Pflegesatz bezeichnet eine Vergütungsform in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Vergütung ist bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung für jeden Kalendertag gleichbleibend hoch.

Tagesgleiche Pflegesätze sind dann zu vereinbaren, wenn die Vergütung nicht durch Fallpauschalen oder sonstigen Entgelten erfolgen kann. Sie beziehen sich normalerweise auf besondere Einrichtungen, die z. B. auf die Behandlung von Querschnittsgelähmten, AIDS-, oder Dialyse-Patienten, oder auch Verbrennungsopfer spezialisiert sind.

Teilstationäre Pflegesätze

Der teilstationäre Pflegesatz ist ein anteiliger Vergütungssatz, der für eine teilstationäre Behandlung abzurechnen ist.  Die Grundlage zur Ermittlung bildet der tagesgleiche  Pflegesatz.

Siehe auch: Tagesgleiche Pflegesätze

Teilstationäre Behandlung

Von einer teilstationären Behandlung spricht man, wenn aus medizinischer Sicht eine vollstationäre Behandlung nicht notwendig ist.

Die medizinische Versorgung und Unterbringung wird dann entweder nur tagsüber oder über die Nacht vorgenommen.

Siehe auch: Tagesklinik

Technischer Beginn

Unter dem technischen Beginn einer Versicherung versteht man das Datum, das im Versicherungsschein als  Versicherungsbeginn angegeben ist.

Der technische Beginn ist relevant für die Ermittlung des Eintrittsalters oder auch das Berechnen von Wartezeiten.

Täuschung

Der Antragsteller begeht eine arglistige Täuschung, wenn er vorsätzlich Angaben zu seinem Gesundheitszustand verschweigt.

In diesem Fall kann der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag anfechten. Dadurch ist der Vertrag von Beginn ab unwirksam.

Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel kann in zwei verschiedenen Richtungen erfolgen, leistungserhöhend oder leistungsmindernd.

Möchte man seinen Leistungsumfang erhöhen, hat der Versicherer das Recht, dafür eine Risikoprüfung zu verlangen. Er kann gegebenenfalls einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren oder den Erhöhungsantrag ablehnen.

Darüber hinaus kann er für die Leistungserhöhung eine Wartezeit verlangen. Hat man einen so genannten Optionstarif vereinbart, entfällt zu bestimmten Terminen die Risikoprüfung und alle damit eventuell verbundenen Einschränkungen sowie die Wartezeit (siehe auch: Optionstarif)./p>

Tarifbeitrag

Als Tarifbeitrag bezeichnet man den vorher festgelegten Beitrag eines Versicherers für eine spezielle Versicherungsleistung oder für die Gewährung eines speziellen Versicherungsschutzes.

Der Tarifbeitrag ist der Grundbeitrag für ein zu versicherndes Risiko, der sich aber durch gefahrerhöhende Umstände durch einen notwendigen Risikozuschlag erhöhen kann.

Überforderungsklausel

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich durch die  Überforderungsklausel von den Zuzahlungen ganz oder teilweise befreien lassen, wenn diese aufgrund wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unzumutbar sind.

Diese Härtefallregelung tritt ein, wenn das monatliche Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Ausbildungsförderung bezogen wird.

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