Oktober, 2008

Überführungskosten

Bei einem Todesfall im Ausland, werden die Überführungskosten von den privaten Krankenversicherungen im Rahmen der Vollkosten- und Zusatzversicherung übernommen, sofern die Tarifbedingungen das vorsehen.

In der Regel übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten der Überführung. Den gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme generell untersagt.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse

Von Übertritt spricht man, wenn ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechselt.

Die Vorversicherungszeit in der Krankenkasse wird auf die geltenden Wartezeiten in der PKV angerechnet, sofern der Übertritt unmittelbar erfolgt und nahtlos an die Mitgliedschaft in der GKV anschließt.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Überweisungsschein

Ein Überweisungsschein für einen Patienten wird vom erstbehandelnden Arzt ausgestellt, wenn er ihn zur Behandlung an einen anderen Arzt, mit spezieller Fachrichtung überweist.

Der Überweisungsschein dient dann gleichzeitig als Nachweis für die bereits entrichtete Praxisgebühr für das laufende Quartal.

Eine Überweisung wird auch in der privaten Krankenversicherung benötigt, wenn es sich um einen so genannten Primärarzttarif handelt.

Umlageverfahren

Die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über das so genannte Umlageverfahren. Dabei werden die Mitgliedsbeiträge dazu verwendet, die anfallenden Ausgaben zu decken.

Jedes Jahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein Beitragssatz aus der Bruttolohnsumme und den zu erwartenden Leistungsausgaben ermittelt.

Der Beitragssatz gründet sich dabei auf die Annahme, dass er ausreicht, um alle Ausgaben für Versicherungsleistungen und Verwaltung zu decken.

Unterbringung eines gesunden Neugeborenen

Laut der Bundespflegesatzverordnung von 1995 sind ausdrücklich gesonderte Fallpauschalen für die Unterbringung eine gesunden Neugeborenen auszuweisen.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Unterhaltssicherung

Nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ist der Staat gegenüber Wehrpflichtigen und deren Familienangehörigen unterhaltspflichtig. Wehrpflichtige sind Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Teilnehmer an Wehrübungen (Reservisten).

Während dieser Zeit ruht der PKV-Vertrag und die zu bezahlenden Anwartschaftsbeiträge werden vom Dienstherrn (Bund) übernommen. Bei unterhaltsberechtigten Familenangehörigen, die nicht über eigenes Einkommen verfügen und im Vertrag des Wehrpflichtigen mitversichert sind, bleibt der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten in Kraft. Die Beitragszahlung übernimmt in diesen Fällen ebenfalls der Dienstherr.

Unterschrift auf dem Antrag

Mit der Unterschrift auf dem Antrag bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit seiner gemachten Angaben zum Gesundheitszustand und zu den persönlichen Verhältnissen.

Er gibt sein Einverständnis, dass der Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung behandelnde Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungsträger um Auskunft ersuchen kann und diese darüber hinaus von der Schweigepflicht entbunden sind.

Außerdem bestätigt er Kenntnis über die Widerrufsbelehrung erhalten zu haben.

Untersuchungspflicht

Der Versicherer kann im Bedarfsfall verlangen, dass sich der Antragsteller oder später auch der Versicherungsnehmer von einem durch den Krankenversicherer beauftragten Arzt untersuchen lässt.

Dieser Untersuchungspflicht muss der Antragsteller bzw. Versicherungsnehmer nachkommen.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Sucht

Private Krankenversicherer sind grundsätzlich leistungspflichtig für Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen, die aufgrund von Sucht eingetreten sind.

Allerdings besteht keine Leistungspflicht für vorsätzlich herbeigeführte Krankheit, Unfälle und deren Folgen, was Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren einschließt.

Der Gesamtverband der PKV empfiehlt aber allen privaten Krankenversicherern, sich freiwillig an den Kosten für Entziehungsmaßnahmen zu beteiligen.

Subsidiarität

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Regelung der Reihenfolge der Inanspruchnahme von Leistungen, im Falle vom Zusammentreffen mehrerer unterschiedlicher Leistungsträger.

Für die Private Krankenversicherung ist die Subsidiarität in ยง 5 Absatz 3 der Musterbedingungen (MB/KK) vereinbart. In der Praxis bedeutet das, dass zustehende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge in Anspruch zu nehmen sind.

Subjektives Risiko

Darunter versteht man die individuellen Risikomerkmale, die von der Einstellung, dem Verhalten und der Wertvorstellung einer oder mehreren zu versichernden Personen abhängen und für einen Versicherer nur schwer einzuschätzen sind.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

GKV-Versicherte können sich krank werden nicht leisten

Das gilt zumindest für das Quartalsende. Aufgrund der Budgetierung durch die Krankenkassen, haben die Vertragsärzte nur ein bestimmtes Kontingent an Behandlungen und Medikamenten pro Quartal für die Versorgung ihrer Kassenpatienten zur Verfügung.

Studenten

Studenten sind in der seit 1975 bestehenden Studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wobei es seit 1989 eine zeitliche Begrenzung bis zum Abschluss des 14. Fachsemester oder maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gibt, um Missbrauch zu vermeiden.

Hat der Student Anspruch auf Familienversicherung, so ruht die Versicherungspflicht bis zum Ende dieses Anspruchs mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

Stornogewinn

Unter Stornogewinn versteht man die durch vorzeitige Kündigung durch den Versicherungsnehmer beim Unternehmen verbleibenden Überschüsse und Altersrückstellungen.

Realisierte Stornogewinne sind Bestandteil des Geschäftsergebnisses und das bedeutet, dass die Versicherer mit dem Abgang von Verträgen durch vorzeitige Kündigung rechnen und die daraus resultierenden Stornogewinne mit einkalkulieren.

Aufgrund der Gesundheitsreform 2007 haben sich die Stornogewinne reduziert, da weniger Verträge vorzeitig gekündigt werden.

Sterbetafel

Eine Sterbetafel ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Beitragskalkulation von Kranken-, Renten- und Lebensversicherungen.

Bei der Sterbetafel handelt es sich um eine sogenannte Ausscheideordnung, die darüber Auskunft gibt, wie sich eine bestimmte Personengruppe durch Tod verkleinert.

Für Männer und Frauen gibt es unterschiedliche Sterbetafeln, da die Lebenserwartung von Frauen deutlich höher ist, als bei Männern.

Verbraucher-freundliche Regelung für die Schweigepflicht

PKV-Kunden können sich freuen, denn durch die Neuregelung des VVG entbindet man bei Antragsstellung nicht mehr generell alle Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungsträger von der berufsständischen Schweigepflicht.

Sterbegeld

Das Sterbegeld wurde von der Gesetzlichen Krankenversicherung an denjenigen Hinterbliebenen gezahlt, der auch die Beisetzungskosten übernahm, sofern der oder die Verstorbene am dafür relevanten Stichtag (01.01.1989) bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war.

Die Höhe des Sterbegeldes richtete sich danach, ob der oder die Verstorbene selbst Mitglied oder im Rahmen der Familienversicherung mitversichert war.

Ist der Gesundheitsfonds überflüssig?

Knapp 3 Monate vor seiner Einführung ist die Unsicherheit und die Angst vor dem so umstrittenen Gesundheitsfonds nicht kleiner geworden. Im Gegenteil, selbst in Regierungskreisen sind Stimmen nicht zu überhören, die ihn als überflüssig bezeichnen.

Stationäre Vorsorgeuntersuchung

Normalerweise werden Vorsorgeuntersuchungen ambulant durchgeführt und sind als solches auch Bestandteil des ambulanten Tarifs in der PKV.

In Ausnahmefällen kann auch einmal eine stationäre Vorsorgeuntersuchung notwendig sein. Viele private Krankenversicherer erstatten auch diese Kosten.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Stationäre Heilbehandlung

Bei der stationären Heilbehandlung handelt es sich um eine medizinische Versorgung in einem Krankenhaus, einem Lazarett oder einer Heilstätte, wobei stationär grundsätzlich bedeutet, dass man über Nacht aufgenommen ist.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Previous Posts