September, 2008

Sozialstation

Mit dem Begriff Sozialstation werden Einrichtungen bezeichnet, die ambulante sozialpflegerische Dienste mit Fachpersonal und Helfern anbieten.

Getragen werden sie überwiegend von Wohlfahrtsverbänden. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Die Grund- und die Behandlungspflege von kranken und bedürftigen Personen, sowie die Beschäftigungs- und Bewegungstherapie.
  • Die Aufklärung und Schulung in häuslicher Altenpflege, sowie die Schulung von ehrenamtlichen Helfern und die Aktivierung von Nachbarschaftshilfe

Schutzimpfung

Seit der Gesundheitsreform 2007 sind alle von der STIKO, der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen Pflichtleistungen der Krankenkassen. Dazu zählen:

  • Diphtherie (Rachenbräune)
  • Haemophilus influenzae Typ v (Hib)
  • Hepatitis B
  • Influenza
  • Masern
  • Meningokokken
  • Mumps (Ziegenpeter)
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)
  • Röteln
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Varizellen (Windpocken)

Sachleistung

Unter Sachleistung versteht man das Prinzip der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vertragsarzt rechnet die Kosten seiner medizinischen Leistungen nicht mit dem Patienten direkt ab, sondern mit der Krankenkasse über die jeweilige kassenärztliche Vereinigung.

In der Zwischenzeit haben die Krankenkassen auch die Möglichkeit, Kostenerstattung mit Ihren Mitgliedern zu vereinbaren, die dazu einen der so genannten Wahltarife vereinbaren müssen, die von den Krankenkassen speziell entwickelt wurden. Möglich wurde das durch die Gesundheitsreform 2007.

Schadenquote

Die Schadenquote definiert die Größenordnung, in der Versicherungsleistungen und Alterungsrückstellungen aus den Beitragseinnahmen gespeist werden.

Die Schadenquote ist dabei immer auch in Bezug auf die Verwaltungskosten- und die Abschlusskostenquote zu sehen. Gemeinsam sind sie Bestandteil des Geschäftsergebnisses der Versicherungsgesellschaften.

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Schadenversicherung

Die Schadenversicherung basiert auf dem Prinzip, dass der Versicherer verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer den nach Eintritt des Versicherungsfalls verursachten Vermögensschaden entsprechend der vereinbarten Vertragsleistungen zu ersetzen .

Der entstandene Vermögensschaden ist dabei der Höhe nach nachzuweisen.

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Scheidung

Für Kinder von geschiedenen Eltern gelten in der Krankenversicherung folgende Regelungen:

Sie haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit bei welchem Elternteil sie mitversichert werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung Kinder- oder Jugendbeiträge anfallen.

Unabhängig vom Wahlrecht der Kinder, kann im Versorgungsausgleich anlässlich der Scheidung geregelt sein, welcher Elternteil die Versicherungsbeiträge übernehmen muss.

Schweigepflichtentbindung

Mit seiner Unterschrift auf dem Antrag entbindet der Antragsteller ausdrücklich Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungsträger von der berufsständischen Schweigepflicht.

Somit können sie dem Versicherungsunternehmen über den Gesundheitszustand und weitere risikoerhebliche Umstände Auskunft geben.

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Schwer-Pflegebedürftig

Schwer-Pflegebedürftig ist jemand, der mindestens dreimal pro Tag zu unterschiedlichen Tageszeiten Hilfe bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität benötigt.

Sowie darüber hinaus mehrmals pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfällt, wobei der zeitliche Aufwand für die Hilfeleistung pro Tag durchschnittlich drei Stunden beträgt und davon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege aufgewendet wird.

See-Krankenkasse

Bis zum 31.12.2007 war die See-Krankenkasse eine eigenständige Krankenkasse mit Sitz in Hamburg für Seeleute und ihre Familienangehörige, in der alle, die unter deutscher Flagge fahren, versicherungspflichtig waren.

Am 1.1.2008 hat sich die See-Krankenkasse mit der Knappschaft, Bochum zusammengeschlossen.

Zusammen bilden sie unter dem Namen Knappschaft eine bundesweit tätige Krankenkasse mit Sitz in Bochum.

Schwerst-Pflegebedürftig

Schwerst-Pflegebedürftig ist jemand, dessen Hilfebedarf so groß ist, dass er jederzeit, sowohl Tag als auch Nacht auf Hilfe angewiesen ist und der zeitliche Aufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung pro Tag durchschnittlich fünf Stunden beträgt.

Dabei müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.

Die Pflegeversicherung definiert Schwerst-Pflegebedürftigkeit als Pflegestufe III.

Sehhilfen

Unter dem Begriff Sehhilfen sind alle Hilfsmittel zusammengefasst, die zur Verbesserung der Sehfähigkeit dienen, insbesondere Brillengläser und -gestelle sowie Kontaktlinsen.

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Selbständige

Als selbständig erwerbstätig gilt jemand, der seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten kann und dabei das unternehmerische Risiko trägt.

Obwohl Selbständige normalerweise nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen, gibt es Personenkreise, die aufgrund der Art ihrer Selbständigkeit versicherungspflichtig sind, wie beispielsweise:

  • Künstler und Publizisten und
  • Landwirte

SGB

SGB ist die gebräuchliche Abkürzung für das Sozialgesetzbuch.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im fünften Buch des Sozialgesetzes geregelt.

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Soldaten

Soldaten haben während ihrer aktiven Zeit Anspruch auf die so genannte Freie Heilfürsorge durch ihren Dienstherrn.

Siehe auch: Freie Heilfürsorge

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Solidaritätsprinzip

Auf dem Solidaritätsprinzip beruht die Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung.

Jeder Versicherte bezahlt Beiträge entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die durch den Beitragssatz prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet werden, wobei jeder Versicherte Anspruch auf den gleichen Leistungsumfang hat.

Im Solidaritätsprinzip drückt sich auch die wechselseitige Verbundenheit der Versicherten untereinander aus.

Sonderausgaben

Bestimmte Versicherungsbeiträge gehören zu den so genannten Vorsorgeaufwendungen, die im Rahmen der Sonderausgaben steuerabzugsfähig sind. Beiträge zur Krankenversicherung (gesetzlich und privat) gehören unter anderem auch dazu.

Aufgrund neuester Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht werden künftig die Beiträge zu Krankenversicherungen in einem höheren Umfang steuerlich anerkannt werden.

Die bislang gültige Regelung muss bis spätesten 2010 durch eine entsprechende Neuregelung ersetzt werden.

Selbstbeteiligung im Krankenhaus

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse müssen bei einem stationären Aufenthalt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag leisten für die maximal Dauer von 28 Tage.

In der privaten Krankenversicherung kann eine Selbstbeteiligung in Form eines Selbstbehalts auch für den stationärer Leistungsbereich vereinbart sein.

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Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist die vertragliche Verpflichtung des Versicherten, die Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr selbst zu tragen.

Der Selbstbehalt kann sich über alle Leistungsbereiche erstrecken oder aber auf einzelne begrenzt sein.

Aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwands sind die Beträge für Selbstbehalt-Tarife günstiger, wobei die Beitragshöhe selbst dann noch geringer ist gegenüber einem Tarif ohne Selbstbehalt, rechnet man die jährlichen Selbstbehalt auf den Beitrag an.

Selbstbeteiligung

In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Arten der Selbstbeteiligung:

  • Das Prozentual-System
    Dabei trägt der Versicherte einen festen prozentualen Anteil an allen anfallenden Kosten eines oder mehrerer Leistungsbereiche.
  • Das Maximal-System
    Bei dieser Art wird der Teil der anfallenden Kosten, der über einen bestimmten Höchstsatz hinaus geht vom Versicherten selbst getragen.