Archiv für Juli 2008

Ruhensvereinbarung

Durch den Eintritt von besonderen Umständen, kann es erforderlich sein den PKV-Vertrag ruhen zu lassen, z. B.

  • bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt,
  • bei einer vorübergehenden Versicherungspflicht,
  • während des Wehrdienstes oder des Ersatzdienstes,
  • bei vorübergehender Arbeitslosigkeit und
  • bei einer wirtschaftlichen Notlage.

Mit Ausnahme bei Arbeitslosigkeit, sind ansonsten immer so genannte Anwartschaftsbeiträge zu zahlen. Bei Arbeitslosigkeit sind normalerweise für die Dauer von sechs Monaten keine Anwartschaftsbeiträge zu bezahlen.

Rücktritt

Der Versicherer hat das Recht vom (Krankenversicherungs-)Vertrag zurückzutreten, wenn er Kenntnis von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erhält.

Grundsätzlich ist jeder Antragsteller einer Versicherung verpflichtet, über alle ihm bekannten Gefahrenumstände richtig und vollständig Auskunft zu geben.

Speziell in der privaten Krankenversicherung ist das Rücktrittsrecht von besonderer Bedeutung, da die Versicherer in den Musterbedingungen auch ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten.

Rücktransport

Mit Rücktransport ist der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland gemeint, der normalerweise Bestandteil der Auslandsreisekrankenversicherung ist.

In den Vollkostentarifen der privaten Krankenversicherer ist er inzwischen ebenfalls vielfach enthalten, genauso wie in einigen ambulanten Zusatzversicherungen.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben keinen Anspruch auf Übernahme der Rücktransportkosten durch die Krankenkassen.

Rückstellungen

Mit Rückstellungen bezeichnet man Gelder in der privaten Krankenversicherung, die dem Versicherer dazu dienen, um zukünftige Versicherungsleistungen erbringen zu können.

Dabei unterscheidet man verschiedene Formen der Rückstellung, wie beispielsweise die Alterungsrückstellung oder auch die Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung, etc.

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Bei Unternehmensbewertungen werden immer öfter auch die Rückstellungen berücksichtigt, geben sie doch Auskunft über die Sicherheit im Erbringen der Versicherungsleistungen und über die Finanzstärke der Versicherers.

Rücklagen

Hat ein privater Krankenversicherer ein konstantes Eigenkapital, kann er Rücklagen bilden.

Gebildet werden sie aus Erträgen der Vorjahre und ihr Zweck ist:

  • der Schutz des Nominalkapitals, das bedeutet, dass im Falle von Verlust zunächst die Rücklagen aufgelöst werden.
  • Darüber hinaus dienen sie als Eingenfinanzierungsmittel und
  • sie stellen auch eine Sicherheit für Gläubiger dar, denn je höher die Rücklagen sind, desto geringer ist das Risiko.

Rückdatierung

In der privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit den Versicherungsbeginn um zwei Monate zurück zu datieren, bei

  • der Nachversicherung von Neugeborenen ab Geburt oder der Adoption eines oder mehrerer Kinder,
  • der Mitversicherung von Ehepartnern nach der Eheschließung
  • Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder der freien Heilfürsorge.

Rooming In

Wird eine notwendige stationäre Heilbehandlung eines Kindes durchgeführt, so bieten viele Krankenhäuser die Bereitstellung eines weiteren Bettes im Krankenzimmer an, um den ständigen Kontakt zu einem Elternteil zu gewährleisten.

Das wir als Rooming in bezeichnet und die Inanspruchnahme ist kostenpflichtig. Viele private Krankenversicherer bieten das Rooming in als Leistungsmerkmal bei stationären Tarifen an.

Risikozuschlag

Beim Risikozuschlag handelt es sich um einen vom Versicherer geforderten Mehrbeitrag.

Dieser wird benötigt, um ein erhöhtes Risiko, dass beispielsweise von einer Vorerkrankung verursacht wurde, in die Versicherungsleistungen einzuschließen.

Dadurch sind alle zukünftigen Folgen, die aus der Vorerkrankung resultieren können, ebenfalls mit versichert.

Wird ein Risikozuschlag gefordert, dann kann der Antragsteller darüber entscheiden, ob er den Risikozuschlag annimmt oder nicht. Die Annahme wird durch seine Unterschrift bestätigt.

Risikoprüfung

Die Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung erfolgt üblicherweise durch im Antrag gestellte Fragen zum Gesundheitszustand aller zu versichernder Personen.

Reichen die Angaben nicht aus, ist der Versicherer befugt bei den behandelnden Ärzten Auskünfte einzuholen.

Die Risikoprüfung ist ein notwendiges Instrument, um einzuschätzen, ob der Tarifbeitrag ausreichend ist um alle zukünftig anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen. Die wahrheitsgemäße Beantwortung ist für den oder die Antragsteller zwingend.

Risikobeitrag

Mit Risikobeitrag bezeichnet man den Teil der Versicherungsbeitrages, der nach Abzug der Verwaltungskosten und der Alterungsrückstellung der Versicherer verbleibt, um die Kosten der voraussichtlich anfallenden Versicherungsleistungen zu decken.

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RfB-Quote

Die RfB-Quote drückt aus, wie viel zusätzliche Mittel für Beitragsrückerstattung oder -entlastung bezogen auf die Beitragseinnahmen eines PKV-Versicherers zur Verfügung stehen.

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RfB-Mittel

Hinter dem Begriff RfB-Mittel verbirgt sich die so genannte Rückstellung für Beitragsrückerstattung.

Es handelt sich dabei um Gelder, die der Versicherer zurückstellt, um künftig fällig werdende Geldleistungen zu erbringen.

Diese Mittel werden u. a. auch zur Limitierung von Beitragsanpassungen herangezogen.

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Rezeptpflicht

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur gegen Rezept an Patienten abgegeben werden.

Sie wurden als rezeptpflichtig eingestuft, da sie die Gesundheit gefährden können. Selbst bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, sofern sie ohne ärztliche oder zahnärztliche Anleitung angewendet werden, oder wenn sie häufig nicht bestimmungsmäßig eingesetzt werden und dadurch die Gesundheit gefährdet werden kann.

Es handelt sich dabei um eine Regelung nach § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG).

Rezeptgebühr

Die ehemalige Rezeptgebühr wurde durch die so genannte Zuzahlungspflicht der Patienten ersetzt.

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Rezept

Die Verschreibung von medizinisch notwendigen Arznei-, Heil, oder Hilfsmittel erfolgt auf einem Rezept.

Das Rezept autorisiert auch den Empfang verschreibungspflichtiger Medikamente.

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Residenzpflicht

Bei der so genannten Residenzpflicht handelt es sich eine Regelung, nach der ein Vertragsarzt seine Wohnung im nähren Umkreis zu seiner Praxis haben muss, damit er auch im Notfall die vertragsärztliche Versorgung seiner Patienten sicherstellen kann.

Es bedeutet aber auch, dass der Vertragsarzt seine medizinischen Leistungen in seiner Praxis zu erbringen hat, abgesehen von den Besuchsleistungen.

Rentner

Personen, die von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erhalten oder einen einen Rentenantrag gestellt haben, werden allgemein als Rentner bezeichnet.

Dabei kann es sich um folgende Rentenarten handeln:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente oder
  • Hinterbliebenenrente, wie beispielsweise Witwen-, Witwer-, Halb- oder Vollwaisenrente.

Rentner sind versicherungspflichtig, wenn Sie mindestens neunzig Prozent in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied oder als Familien-Angehöriger mitversichert waren.

Reisekrankenversicherung

Es gibt zwei verschiedene Arten Reisekrankenversicherung:

1. Die kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung, die man für den Urlaub abschließt, und mit einer Dauer von maximal sechs Wochen.

2. Langfristige Auslandsreiseversicherung, die benötigt wird, wenn man für längere Zeit – mehrere Monate oder sogar mehrere Jahre - privat oder beruflich im Ausland bleibt.

Rehabilitation

Unter Rehabilitation versteht man die Wiederherstellung der Gesundheit. Im Sprachgebrauch der Sozialversicherung ist damit im speziellen die Wiederherstellung der Arbeitskraft gemeint.

Aus diesem Grunde übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten für notwendige Reha-Maßnahmen.

Es handelt sich dabei um eine so genannte Anschlussheilbehandlung, die sich unmittelbar an die Heilbehandlung in einem Akut-Krankenhaus anschließt.

Rehabilitanten

Mit dem Begriff Rehabilitanten werden Personen bezeichnet, die Rehabilitationsmaßnamen erhalten, um ihre Arbeitskraft zu erhalten, wesentlich zu verbessern oder wiederherzustellen.

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