März, 2008
Beitragsrückerstattung
In der Privaten Krankenversicherung kennt verschiedene Arten der Beitragsrückerstattung. Gemeint ist aber in der Regel die Form der Beitragsrückerstattung, bei der man bei Leistungsfreiheit einen oder mehrere Beiträge zurück erhält.
Sie kann erfolgen
- als Barausschüttung an leistungsfrei gebliebene Versicherte, oder
- als dauerhafte Beitragssenkung bei Leistungsfreiheit inform eines Bonussystems.
Beitragslimitierung
Die Private Krankenversicherung kann die Höhe der notwendigen Beitragsanpassung durch den Einsatz von Überschüssen begrenzen.
Verwendet werden dazu häufig die so genannten RfB-Mittel, das sind Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung.
Man spricht dann von einer Beitragslimitierung.
Beitragsfälligkeit
Die Beitragsfälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, an dem lt. Versicherungsvertrag der Erstbeitrag, sowie die Folgebeiträge zu bezahlen sind. In der privaten Krankenversicherung wird die Beitragszahlung in § 8 (1) MB/KK und MB/KT geregelt. Demzufolge ist der Beitrag ein Jahresbeitrag und zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig.
Beitragsberechnung
Die Beträge in der privaten Krankenversicherung werden nach dem so genannten Äquivalenzprinzip berechnet.
Das bedeutet, dass durch die Beiträge alle zu erwartenden Versicherungsleistungen, die während der gesamten Versicherungszeit anfallen durch die Beiträge gedeckt werden, wobei durch die so genannte Alterungsrückstellung eine altersbedingte Ausgabensteigerung berücksichtigt ist.
Beitragsanpassung
In der Beitragskalkulation sind die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, der Anstieg der Leistungsausgaben durch erhöhte Inanspruchnahme und steigende Lebenserwartung nicht berücksichtigt, da sie nicht im Voraus kalkulatorisch nicht zu übersehen sind.
Die Krankenversicherer nur durch Beitragsanpassung diesem Kostenanstieg Rechnung tragen.
Beihilfeverordnung
Die Beihilfeverordnungen für die einzelnen Bundesländer stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes überein. In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfefähig sind.
Kosten, die nicht beihilfefähig sind werden durch einen speziellen (Ergängzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% übernommen.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist der Zeitpunkt an dem die Leistungspflicht des Versicherers einsetzt. Man bezeichnet ihr daher auch als den materiellen Beginn eines Versicherungsvertrages.
Chipkarte für PKV-Versicherte
Auch privat Krankenversicherte erhalten eine Chipkarte, aus der neben persönlichen Daten auch der Leistungsumfang bei einem stationären Aufenthalt hervorgeht.
Sie dient dem Krankenhaus auch als Kostenübernahmeerklärung der Versicherers.
Chefarzt
Ein Chefarzt ist ein Arzt eines Krankenhauses im Angestelltenverhältnis. Er ist der medizinische Leiter des Krankenhauses oder einer bestimmten Fachabteilung.
Das gesamte medizinische Personal (Ärzte und Pflegepersonal) der Fachabteilung oder des Krankenhauses ist ihm unterstellt.
Checkup
Ein Checkup dient der Früherkennung von Krankheiten und ist eine umfassende Untersuchung.
Bei den Vorsorgeuntersuchungen unterscheidet man zweierlei Arten:
- Den Checkup, den man altersunabhängig und häufig nach eigenem Ermessen, oder auf Anraten eines behandelnden Arztes vornehmen lässt, der aber nicht grundsätzlich im Leistungsumfang eines privaten Krankenversicherers enthalten ist, oder
Doppelversicherung
Man spricht von einer Doppelversicherung, wenn für dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern ein Anspruch auf Kostenersatz besteht und die tarifliche Leistung aller Versicherer zusammen den Wert des versicherten Risikos, bzw. die Höhe des Vermögensschaden übersteigt. Es kommt hier der Grundsatz des Bereicherungs-verbots zur Anwendung.
In der privaten Krankenversicherung wird bei Antragsstellung nach anderen ähnlich gelagerten Vertragsverhältnissen gefragt.
Dokumentationspflicht
Unter der Dokumentationspflicht versteht man das Dokumentieren von Erkenntnissen, Ergebnissen und Maßnahmen, sowie der verordneten Medikation die während der Behandlung eines Patienten durch den Arzt gemacht werden.
Sie ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen ärztlichen Behandlung und muss sich von der Diagnosestellung und den therapeutischen Maßnahmen her nachvollziehen und überprüfen lassen.
Sie unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und auch den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Direktgutschrift
Die Zuschreibung des Beitragssicherungszuschlags, der seit Januar 2000 von allen PKV-Versicherten bezahlt wird, erfolgt in Direktgutschrift.
Der Versicherer verwaltet diesen zehnprozentigen gesetzlichen Zuschlag in einem individuell für den Versicherten angelegten Depot und schreibt ihn nach Zahlungseingang direkt dem Versicherten gut.
Delegationsverfahren
Von Delegationsverfahren spricht man, wenn ein (nichtärztlicher) Diplom-Psychologe von einem ärztlichen Pychotherapeuten zu einer Psycho- oder Verhaltenstherapie hinzugezogen oder an der Durchführung beteiligt wird.
Der nichtärztliche Diplompsychologe wird auf eigene Rechnung tätig, wobei die gesamte Behandlung im Verantwortungsbereich des delegierenden ärztlichen Therapeuten liegt. Er hat die Leitung und die Kontrolle.
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung,oder auch Alterungsrückstellung ist das zurückgelegte Kapital, dass zur Finanzierung der medizinischen Leistungen im Alter benötigt wird. Sie wird aus Teilen des Versicherungsbeitrages (dem Sparanteil im Beitrag), dem Rechnungszins, dem gesetzlichen Zuschlag (§ 12a VAG – Direktgutschrift, mit der Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 gemildert werden) und den Limitierungsmitteln (so genannte RfB-Mittel – Rückstellungen für Beitragsrückerstattung) gebildet.
Datenschutzklausel
Mit der Datenschutzklausel im Antrag erlaubt der Antragsteller dem Versicherer mit Unterzeichnung persönliche Daten in seine EDV zu speichern.
Darüber hinaus darf der Versicherer diese Daten einem bestimmten Empfängerkreis zur Verfügung stellen, wie beispielsweise anderen zum Konzern gehörenden Unternehmen.
Datenschutz
Krankenversicherungen und Krankenkassen kommen mit äußerst sensiblen Daten in Berührung und somit ist der Datenschutz von besonderer Bedeutung und seine Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) äußerst restriktiv was die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten angeht.
Mit Antragsstellung in der privaten Krankenversicherung unterschreibt der Antragsteller auch eine Datenschutzvereinbarung, die seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet hinsichtlich dem Einholen von Informationen bereits bekannter Erkrankungen und Unfallfolgen und deren Therapien, sofern sie im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages stehen.
Chefarzt-Abrechnung
Ein Chefarzt hat in der Regel keine Kassenzulassung, d. h. er behandelt gesetzlich Krankenversicherte nicht, es sei denn sie verfügen über eine Zusatzversicherung, die die Wahlleistungen im Krankenhaus abdeckt. Ein Chefarzt rechnet seine Leistungen gesondert ab. Die entstehenden Kosten werden entsprechend der tariflichen Leistung vom privaten Krankenversicherer erstattet.
Ersatzkassen
Ersatzkassen nennt man die Krankenkassen, die weder zu den Ortskrankenkassen noch zu den Betriebskrankenkassen gehören. Sie sind ebenfalls Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zu den Ersatzkassen gehören:
- DAK, die Deutsche Angestelltenkrankenkasse
- BEK, die Barmer Ersatzkasse
- KKH, die Kaufmännische Krankenkasse Halle
- TK, die Techniker Krankenkasse
- HaMü, die Hamburg Münchener Ersatzkasse
- HEK, die Hanseatische Ersatzkasse
Erhöhung des Versicherungsschutzes
Bei einer Erhöhung des Versicherungsschutzes kann der Versicherer eine Risikoprüfung durchführen und im Falle eines erhöhten medizinischen Risikos einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss, bzw. Leistungsverzicht vereinbaren.
Darüber hinaus gilt eine erneute Wartezeit für den leistungserhöhten Teil des Versicherungsschutzes.