Februar, 2008
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich beschreibt den örtlichen Umfang der Leistungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Lt. Musterbedingungen besteht in Deutschland und Europa zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz.
Im aussereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz für einen Monat, sofern nicht anderes vereinbart ist. Auskunft geben immer die “Besonderen Bedingungen”, die sich zumeist farblich von den Musterbedingungen MB/KK und MB/KT abheben.
Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte
Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte in Deutschland gibt es zwei Gebührenordnungen, nach denen sie ihre Leistungen abrechnen. Für Ärzte gilt die GÖA, das steht für Gebührenordnung der Ärzte und für Zahnärzte gilt die GOZ, die Gebührenordnung der Zahnärzte.
Innerhalb der beiden Gebührenordnungen bestimmen sowohl Ärzte als auch Zahnärzte die Höhe ihrer persönlich erbrachten Leistungen. Berücksichtigt werden sowohl der Zeitaufwand und die Schwierigkeitsgrad als auch die Umstände der Ausführung. Neben den persönlichen Leistungen gibt es medizinisch-technische Leistungen.