Januar, 2008

Aussteuerung

Aussteuerung bedeutet, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen für ein und dieselbe Erkrankung oder Unfallfolge nach einer bestimmten Leistungsdauer endet.

Dieser Begriff kommt aus der gesetzlichen Krankenversicherung und betrifft die Zahlung von Krankengeld, die längstens 78 Wochen beträgt innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, wobei die Lohnfortzahlung von 6 Wochen mitgerechnet werden.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Sie deckt alle akut auftretenden Erkrankungen und Unfallfolgen ab und bietet darüber hinaus auf einen Rücktransport, in manchen Fällen auch eine Überführung aus dem Ausland.

Es handelt sich in der Regel um einen Jahresvertrag, der sich stillschweigend verlängert, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Auskunftspflicht

In der privaten Krankenversicherung darf ein Arzt nur dann Auskünfte über einen Patienten einem privaten Krankenversicherer gegenüber erteilen, wenn zuvor der Patient seine Einwilligung gegeben hat.

Mit der Unterschrift auf einem PKV-Antrag wird eine solche Entbindung von der Schweigepflicht vom Antragsteller erteilt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung basiert die Auskunftspflicht eines Arztes auf gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertragsarzt hat dem Medizinischen Dienst einer Krankenkasse gegenüber weitreichende Auskunftspflichten, die auch von den geltenden Datenschutzbestimmungen nicht beeinflusst werden.

Ausserordentliche Kündigung

Der Versicherungsnehmer hat ein Recht auf ausserordentliche Kündigung seines Krankenversicherungsvertrages, wenn der Beitrag angepasst wird. Er kann nach Zugang des Schreibens innerhalb von 4 Wochen kündigen, spätestens zum Wirksamwerden des Anpassungstermins.

Der Krankenversicherer hat ein Recht den Vertrag ausserordentlich zu kündigen, wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, oder wenn ein Beitragsrückstand besteht.

Arzneimittel

Arzneimittel sind Medikamente, die zur Therapie und Linderung von Krankheiten eingesetzt werden, oder auch zu diagnostischen Maßnahmen.

Es gibt Fertigpräparate, als auch Präparate, die auf durch medizinische Verordnung von Apotheken hergetellt werden. Sie müssen ärztlich, oder auch durch andere Heilbehandler verordnet werden und sind von einer Apotheke zu beziehen.

Zu den Arzneimitteln zählen weder Lebensmittel, kosmetische oder Körperpflegemittel noch Nahrungsergänzungsmittel.

Arglistige Täuschung

Von arglistiger Täuschung spricht man, wenn der Antragsteller bewusst und vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, um sich einen Versicherungsschutz zu erschleichen, den der Versicherer bei vollständiger Kenntnis des Risikos nicht gewährt hätte.

Den Nachweis der arglistigen Täuschung muss der Versicherer führen. Kann er ihn nachweisen, so hat er die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten.

Arbeitsunfähigkeit PKV

Arbeitsunfähigkeit ist dem Krankenversicherer unverzüglich anzuzeigen (Krankentagegeldversicherung = Verdienstausfall). Die Begriffsdefinition in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung lautet:

Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Arbeitslosigkeit krankenversichert

Bei Arbeitslosigkeit tritt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein. Während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit von bis zu 36 Monaten ruht die private Krankenversicherung – in den meisten Fällen beitragsfrei, wobei während dieser Zeit auch keine Leistungspflicht für den Versicherer besteht.

Das betrifft sowohl vertragliche Leistungen als auch Beitragsrückerstattungen. Am Ende der Ruhevereinbarung ist ein monatlicher Beitragszuschlag zu bezahlen, um die Beitragsteile, die der Alterungsrückstellung geschäftsplanmäßig während dieser Zeit zugeführt worden wären, nachzuentrichten, sofern die Arbeitslosigkeit länger als sechs Monate bestanden hat.

Anzeigepflichtverletzung

Zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kommt es, wenn man bei Antragsstellung bewusst oder unbewusst dem Versicherer risikoerhebliche Informationen unvollständig zugänglich gemacht oder gänzlich verschwiegen hat.

Je nach Schwere der Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Anzeigepflicht in der Krankenversicherung

Die Anzeigepflicht in der Krankenversicherung gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.

Bei Antragsstellung ist man zur Auskunft verpflichtet. Je nach Art des zu beantragenden Versicherungsschutzes handelt es sich hierbei um Fragen zum Gesundheitszustand z. B. bei Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen, oder zum versicherbaren Risiko bei Haftpflicht-, Kfz- oder Sachversicherungen. Um den gewünschten Versicherungsschutz bieten zu können, muss der Versicherer in der Lage sein das Risiko einzuschätzen und dazu benötigt er alle sachdienlichen Informationen.

Arbeitgeberbescheinigung

Um einen Beitragszuschuss, den so genannten Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen Nachweis seiner Krankenversicherung seines Versicherungsschutzes bei seinem Arbeitgeber vorlegen – die Arbeitgeberbescheinigung.

Aus dieser Bescheinigung muss der Beitrag und die versicherten Leistungen ersichtlich sein, die lt. SGB V Voraussetzung sind, um den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten.

Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist ein Individualversicherungsprinzip und beschreibt die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung.

Die Höhe des zu zahlenden Beitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand am Tag der Antragsstellung und dem Umfang der versicherten Leistungen. Ziel ist es, dass jeder Versicherte einen risikogerechten Beitrag zahlt, der so kalkuliert ist, dass die im Laufe der Vertragslaufzeit die entstehenden Versicherungsleistungen deckt.

Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung erhält die Rechte und Pflichten eines Versicherungsvertrages während einer Zeit, in der der Versicherungsvertrag ruht.

Gesundheitliche Veränderungen während der Ruhenszeit sind mitversichert und beeinträchtigen den Versicherungsschutz bei einer späteren Fortführung des Vertrages nicht. Während der Anwartschaft wird ein in der Regel 80 bis 90%iger Nachlass auf den Monatsbeitrag gewährt.

Antragsbindefrist

Die Antragsbindefrist beschreibt die Zeit, die man an einen gestellten Versicherungsantrag gebunden ist. In dieser Zeit kann die Versicherungsgesellschaft den Antrag erfassen, prüfen und annehmen, oder ein anders lautendes Angebot abgeben. In den zum Antrag gehörenden Verbraucherinformationen gibt es eine Belehrung zur Bindefrist.

Antrag PKV

Der PKV Antrag ist eine vom Antragsteller einseitig abgegebene Willenserklärung das Versicherungsprodukt erwerben zu wollen.

In der Regel wird ein von Versicherungsunternehmen angefertigter Vordruck verwendet, der neben den AVB auch Belehrungen des Antragstellers enthält und behandelnde Ärzte des Antragstellers von deren Schweigepflicht dem Versicherungsunternehmen gegenüber entbindet. Der Versicherer kann über die Annahme des Antrages entscheiden.

Anrechnungsbetrag

Der Anrechnungsbetrag symbolisiert den Wert der für den Versicherten gebildeten Alterungsrückstellung und ist die Beitragsdifferenz zwischen dem tatsächlich zu zahlenden Beitrag und dem tariflichen Beitrag bei heutigem Neuabschluß.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Anrechnung von Wartezeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen rechnet der Krankenversicherer die Vorversicherung (-szeit) bei einer Krankenkasse oder einem anderen Krankenversicherungsunternehmen auf die Wartezeiten an.

Der Übertritt muss in jedem Fall nahtlos erfolgen. Darüber hinaus verzichtet der Krankenversicherer bei Vorlage eines medizinischen Untersuchungsberichtes auf die Erfüllung der Wartezeiten.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z