Unisex-Tarife – noch ein Jahr Schonfrist für Versicherer

Die geschlechtsneutralen Tarife in der Kfz-, Renten- oder Krankenversicherung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2011 (Rechtssache C236/09) von der Versicherungsbranche eingefordert hatte, sollen erst für alle Verträge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, gelten.

Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige

Wer als Selbständiger freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und in seiner Beitragsklasse auch Krankengeldanspruch hat, der sollte bereits jetzt schon nach Alternativen suchen, denn ab dem 01.01.2009 entfällt der Krankengeldanspruch. Das zumindest ist der heutige Stand der Informationen.

Bestands-Versicherte sind für 18 Monate gebunden

Ging man bisher davon aus, dass sich der PKV-Verband und die beiden Bundesministerien für Gesundheit und Finanzen auf eine zweijährige Bindungsfrist geeinigt hätten, so veröffentlichte jetzt das Bundesfinanzministerium eine Kalkulationsverordnung. Dort wird folgendes zum Thema “Wechsel von Bestandskunden der PKV in den Basistarif eines anderen Versicherers im ersten Halbjahr 2009″ festgestellt:

Das Hausarztmodell unter der Lupe

Hausarzttarife in der privaten Krankenversicherung gibt es bereits seit den Neunzigern. Anfänglich belächelt, nehmen sie inzwischen einen festen Platz in der Angebotspalette der PKV ein und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, nicht zuletzt beim Versicherungskunden, da sie mit ihrem etwas reduziertem Leistungsumfang vor allem auch günstigere Beiträge haben. Alle können durch dieses Primärarztprinzip sparen:

Gesundheitsprüfung in der PKV

Um das medizinische Risiko einschätzen zu können, nimmt der Versicherer in der PKV eine Gesundheitsprüfung, oder auch Risikoprüfung vor. Erstmals erfolgt das durch die enthaltenen und vom Antragsteller zu beantwortenden Gesundheitsfragen im Antrag. Mit Unterschrift auf dem Antrag entbindet der Antragsteller die angegebenen Ärzte und Heilbehandler, Krankenhäuser und Vorversicherer von ihrer Schweigepflicht.

Grundlagen zum Basistarif

Der Basistarif ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ein vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuführender Tarif, der allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen steht.

Er sieht Kontrahierungszwang und nur eine sehr eingeschränkte Risikoprüfung vor. Sein Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag ist limitiert auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Krankenkassen.

Beamtenanwärter in der Krankenversicherung

Bei Beamtenanwärter handelt es sich um Beamte in der Ausbildung.

Sie erhalten während ihrer Ausbildungszeit, z. B. als Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft wie Beamte Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Für Beamtenanwärter bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Beihilfetarife zu Sonderbedingungen an.

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Annahmeerklärung

Mit der Annahmeerklärung informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer über das Zustandekommen des Versicherungsvertrages.

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Wozu gibt es Optionstarife?

Um diese interessante Frage zu beantworten, muss man erst einmal in Erfahrung bringen, was ein Optionstarif eigentlich ist. Prinzipiell gibt es zwei Arten von so genannten Optionstarifen:

1.den Optionstarif im Rahmen einer Zusatzversicherung für GKV-Mitglieder und
2.die Option innerhalb der privaten Vollversicherung in einen Tarif mit höherem Leistungsumfang zu wechseln.

Krankentagegeld bei Selbstständigen und Freiberuflern

Gegen Einkommensverluste durch Arbeitsunfähigkeit kann man sich grundsätzlich in der Krankenversicherung absichern. Die Höhe der so genannten Krankentagegeldversicherung beläuft sich auf hundert Prozent des Nettoeinkommens zuzüglich weiterer € 15,00 pro Tag für den Rentenversicherungsbeitrag. Das ist die Regelung bei Arbeitnehmern.

Bei Beitragsverzug kommt der Basistarif

Durch die allgemeine Versicherungspflicht muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland spätestens ab Januar 2009 eine Krankenversicherung nachweisen können, die bei einem privaten Krankenversicherer besteht, außer man gehört zu den Personenkreisen, die von dieser Verpflichtung befreit sind.

Gesetzlicher Zuschlag

Der gesetzliche Zuschlag, der auch unter dem Begriff Beitragssicherungszuschlag bekannt ist, ist ein Zuschlag in Höhe von 10% des Kostentarifs (bzw. der Kostentarife), der seit dem 01.01.2000 vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 ausschließen soll.

Ab dem Alter 80 darf er auch zur Beitragsreduzierung verwandt werden. Der Versicherer schreibt diesen Zuschlag jedem Versicherten individuell gut.

Beihilfeverordnung

Die Beihilfeverordnungen für die einzelnen Bundesländer stimmen nicht immer mit der Beihilfeverordnung des Bundes überein.

In der Beihilfeverordnung werden die Leistungen geregelt, die beihilfefähig sind.

Kosten, die nicht beihilfefähig sind, werden durch einen speziellen (Ergängzungs-)Tarif von der privaten Krankenversicherung zu 100% übernommen.

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Die Wahltarife in der GKV – welche Kündigungsfrist gilt für einen Wechsel in die PKV?

Werden durch die Wahltarife der GKV aus freiwilligen nun versicherungspflichtige Mitglieder? Wenn man sich mit den Wahltarifen der GKV beschäftigt und die daraus resultierenden Konsequenzen betrachtet, muss man sich unwillkürlich folgendes fragen:

Welche Kündigungsfrist für einen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, der bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif vereinbart hat und sich dann, da alle Voraussetzungen erfüllt sind, für einen generellen Wechsel zur PKV entscheidet?

Annahme PKV

Durch Annahme des Antrages durch den Versicherer kommt der Versicherungsvertrag formell zustande.

Der Versicherer informiert den Versicherungsnehmer mit einer Annahmeerklärung oder dem ausgefertigten Versicherungsschein über das Zustandekommen des Vertrages.

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Ab 2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im April 2007 wurde es für jeden, mit Wohnsitz in Deutschland zur Pflicht eine Krankenversicherung zu haben. Spätestens ab Januar 2009 muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden können, die sowohl ambulante als auch stationäre Heilbehandlung umfasst, wobei der jährliche Selbstbehalt € 5.000 nicht überschreiten darf. Eine Verpflichtung, auch den zahnärztlichen Bereich zu versichern, besteht nicht.

Existenzgründer und Krankentageld

Auch Existenzgründer können sich gegen drohende Einkommensverluste durch Arbeitsunfähigkeit absichern. Doch sind die Voraussetzungen hier noch etwas schwieriger als bei Selbständigen und Freiberuflern, die bereits seit Jahren erfolgreich tätig sind.
Grundsätzlich gilt, dass man das Nettoeinkommen durch ein Krankentagegeld absichern kann. Bei Neugründungen ergibt sich das Problem, dass das Nettoeinkommen der ersten Jahre oft nur geschätzt werden kann.

Beitragsentlastungsmodelle in der PKV

Seit Anfang, Mitte der 90er Jahren gibt es sie, die Beitragsentlastungsmodelle der privaten Krankenversicherung.

Seitdem “weinenden Rentner vor der Kamera”, der sich über die unsagbar hohen Beiträge seiner Krankenversicherung beklagte und der Gesetzgeber beschlossen hatte, dass die privaten Krankenversicherer zusätzliche “Zuschreibungen zur Alterungsrückstellung” aus Ihren Überschüssen vorzunehmen hätten. Gemeint war damit, dass zusätzliches Kapital in die Deckungsrückstellung fließen muss, um zukünftige Beitragsanpassungen noch besser nach oben hin limitieren zu können.

Was ist die Beihilfe?

Unter Beihilfe versteht man die Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Bereich der medizinischen Versorgung.

Dienstherrn sind Behörden des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Die anfallenden Kosten für medizinische Leistungen werden prozentual übernommen, wobei die Höhe der Beihilfe von der familiären Situation abhängig ist.

Die Beihilfe wird entsprechend der geltenden Beihilfeverordnungen gewährt.

Die Wahltarife in der GKV – für jeden gesetzlich Versicherten die richtige Wahl?

Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahr 2007 bietet die Gesetzliche Krankenversicherung so genannte Wahltarife an. Dadurch kann der gesetzlich Versicherte seinen Leistungsanspruch entscheidend verbessern und sich wie ein Privatpatient behandeln lassen.

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